Wohnungspolitik
Kappungsgrenze für Bestandsmieten in SH beschlossen
Kappungsgrenze für Bestandsmieten in SH beschlossen
Kappungsgrenze für Bestandsmieten in SH beschlossen
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Die Wohnungsmiete ist für viele Menschen eine große Belastung. In besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Orten setzt die Landesregierung jetzt eine Grenze für Erhöhungen.
Für Mieterhöhungen in besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es jetzt wieder eine Kappungsgrenze. Bei bestehenden Verträgen darf die Miete dort innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden, wie das für Wohnungsbau zuständige Innenministerium nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag mitteilte. Die Regelung gilt in 62 Städten und Gemeinden des Landes, darunter Kiel, Lübeck und Flensburg. Betroffen seien auch viele Kommunen in den Tourismusregionen sowie Städte und Gemeinden in der Nähe zu Hamburg. Ohne die Kappung dürften Mieten in drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen. Die Verordnung tritt zum 1. Mai in Kraft und gilt für fünf Jahre.