Schleswig-Holstein & Hamburg

Keine Bewährung bei 18 Prozent der Urteile wegen Gewalt

Keine Bewährung bei 18 Prozent der Urteile wegen Gewalt

Keine Bewährung bei 18 Prozent der Urteile wegen Gewalt

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild

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Strafgerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2020 bei 18 Prozent der zu Freiheitsstrafen verurteilten Gewalttäter eine Bewährung versagt. Bei 40 Prozent der 574 verurteilten Frauen und Männer wurde eine Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, wie das Statistikamt Nord am Mittwoch mitteilte.

Die Gerichte verhängten Geldstrafen nach allgemeinem Strafrecht bei 16 Prozent und erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts bei 25 Prozent der Verurteilten. Die Zahl der wegen Gewalttaten verurteilten Täter ging im mittelfristigen Vergleich mit 2015 um 24 Prozent zurück.

19 Prozent aller schuldig Gesprochenen waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahre. Weitere 17 Prozent zählten zu den Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahre. Frauen stellten acht Prozent der Verurteilten. Der Anteil der Verurteilten ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrug 28 Prozent.

Der überwiegende Teil der Schuldsprüche erfolgte mit 385 Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung. Auf räuberische Erpressung entfielen 70 Fälle, auf Raub und schweren Raub 63 Fälle. Wegen Mordes oder Totschlags wurden 20 Angeklagte verurteilt, wegen Vergewaltigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge waren es sieben Angeklagte. Der Rest entfiel auf räuberischen Diebstahl und übrige Gewaltdelikte.

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