Extremismus

Keine Geständnisse im Rechtsrock-Prozess in Lüneburg

Keine Geständnisse im Rechtsrock-Prozess in Lüneburg

Keine Geständnisse im Rechtsrock-Prozess in Lüneburg

dpa
Lüneburg
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Dutzende Lieder mit Aufrufen zu Gewalt gegen Ausländer und nationalsozialistischer Ideologie soll die Gruppe Männer produziert und verbreitet haben. (Archivbild) Foto: Philipp Schulze/dpa

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Fünf Männer sollen Musik bekannter Bands aus der rechten Szene in großem Stil verkauft haben. Ihnen wird unter anderem Volksverhetzung vorgeworfen. Geständnisse gibt es zunächst nicht.

Die fünf Angeklagten im Lüneburger Rechtsrock-Prozess haben die Möglichkeit eines Geständnisses zu Beginn eines vermutlich langen Verhandlungszeitraums verstreichen lassen. Am zweiten Prozesstag wurden vor dem Landgericht der Hansestadt lediglich Fotos von Durchsuchungen gezeigt.

Ein 34-Jähriger aus Bardowick (Landkreis Lüneburg) gilt als Rädelsführer, er sitzt seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Seine Garage soll unter anderem als Lager für die produzierten Tonträger gedient haben.

Seit 2018 soll er zusammen mit den Männern aus Berlin, Hamburg, den Landkreisen Herzogtum-Lauenburg in Schleswig-Holstein und Biberach in Baden-Württemberg nationalsozialistische, antisemitische Parolen und rassistische Ideologie verbreitet haben. Die Lieder rufen zu Gewalt gegen Ausländer auf und verbreiten eine nationalsozialistische Ideologie.

Gruppe soll mehr als 28.000 Tonträger verkauft haben

Die Männer zwischen 34 und 54 Jahren sollen mehr als 28.000 Tonträger verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben, heißt es in der etwa 70-seitigen Anklageschrift der Celler Staatsanwaltschaft.

Den Angeklagten wird die Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen die Vorwürfe des Verdachts der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung.

Die Plattencover zeigen in zahlreichen Fällen verbotene Symbole des Nationalsozialismus wie die doppelte Sig-Rune als Kennzeichen der SS, das stilisierte Totenkopfsymbol der SS sowie Losungen der SA, der NSDAP und der Hitlerjugend, wie die Staatsanwaltschaft auflistet.

Erstmals am 22. August wird in dem Prozess ein Polizeibeamter als Zeuge angehört. Wegen des umfassenden Beweismaterials, das im Oktober 2023 in fünf Bundesländern und auf Mallorca gesichert wurde, sind Verhandlungstage bis Jahresende eingeplant.

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