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Landesverfassungsgericht weist Eilantrag von FDP und SSW ab

Landesverfassungsgericht weist Eilantrag von FDP und SSW ab

Landesverfassungsgericht weist Eilantrag von FDP und SSW ab

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Mit einem Eilantrag wollten FDP und SSW die Anhebung der Fraktionsgrößen wenige Tage vor der Kommunalwahl aussetzen lassen. Doch das Landesverfassungsgericht lehnte den Antrag ohne Begründung ab. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber...

Wenige Tage vor der Kommunalwahl am 14. Mai hat das Landesverfassungsgericht einen Eilantrag von FDP und SSW gegen die Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in kommunalen Vertretungen abgelehnt. Die Entscheidung im Eilverfahren sei ohne Begründung bekannt gegeben worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Die Begründung werde den Beteiligten gesondert übermittelt. Eine Entscheidung im Normenkontrollverfahren gegen die vom Landtag verabschiedete Reform kommunaler Vorschriften steht noch aus. Ein konkreter Zeitpunkt dafür ist den Angaben zufolge nicht absehbar.

FDP und SSW wollen nach Vorlage der Begründung entscheiden, ob sie Widerspruch einlegen. «Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts überrascht uns, denn wir sehen - unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens - deutlich mehr Nachteile, wenn die Regelungen zur Fraktionsgröße zunächst in Kraft träten und dann gegebenenfalls wieder aufgehoben werden müssten», sagte der FDP-Innenpolitiker Bernd Buchholz. SSW-Fraktionschef Lars Harms betonte, «das Landesverfassungsgericht schätzt die Auswirkungen einer möglicherweise rechtswidrigen Zusammensetzung von Ausschüssen offensichtlich als nicht so gravierend ein».

In dem Eilantrag beider Fraktionen ging es nur um die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen mit 31 oder mehr Mitgliedern, die Schwarz-Grün von zwei auf drei Mitglieder erhöht hat. Die kleineren Parteien fürchten Demokratieabbau. FDP und SSW klagen auch gegen Einschnitte bei Bürgerbegehren. Nunmehr werden solche Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Der Landtag hatte das Gesetz Ende März gegen heftige Oppositionskritik mit schwarz-grüner Mehrheit beschlossen.

FDP und SSW verwiesen darauf, dass die Verfassungsrichter in der Hauptsache noch nicht entschieden hätten. «Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Gesetz von Schwarz-Grün insbesondere bei der Hochsetzung der Fraktionsgrößen als auch bei den Bürgerbegehren erhebliche Mängel aufweist», sagte Buchholz. Harms ergänzte, «den Minderheiten wird trotz des Schutzes aus Artikel 6 unserer Landesverfassung die Mitwirkung in den Ausschüssen erschwert, das ist Fakt». Er halte die Neuregelungen weiterhin für verfassungswidrig.

Die CDU sah sich durch die Entscheidung hingegen bestätigt. «Der Antrag der Fraktionen von FDP und SSW war offensichtlich unbegründet», sagte der Kommunalpolitiker Thomas Jepsen. Die Union sei überzeugt, dass das Gericht die Klage auch in der Hauptsache abweisen werde. «So wie es auch die Verfassungsgerichte anderer Bundesländer in ähnlichen Entscheidungen bereits getan haben.»

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