Gesellschaft

Landtag berät über SSW-Vorstoß: Antidiskriminierungsgesetz

Landtag berät über SSW-Vorstoß: Antidiskriminierungsgesetz

Landtag berät über SSW-Vorstoß: Antidiskriminierungsgesetz

dpa
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Abgeordnete sitzen im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Foto: Frank Molter/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Braucht Schleswig-Holstein ein neues Antidiskriminierungsgesetz? Der Landtag berät nun über einen Vorstoß des SSW.

Der SSW will den Schutz vor Diskriminierung in Schleswig-Holstein gesetzlich verankern. «Menschen vor Diskriminierung zu schützen ist eine absolute Kernaufgabe unseres Rechtsstaates», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer des SSW Christian Dirschauer. Das Gesetz würde den Schutz vor Diskriminierung um nationale Minderheiten, den sozialen Status und chronische Krankheiten erweitern. Es ginge aber nicht darum, die öffentliche Verwaltung unter Generalverdacht zu stellen.

Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) betonte, das Land habe beim Schutz vor Diskriminierung etwas vorzuweisen. Beispielsweise sei in das Verwaltungsgesetz bereits das Diskriminierungsverbot aufgenommen worden. Das Ministerium wolle kommendes Jahr das Gleichstellungsgesetz reformieren. Antidiskriminierung sei tägliche Praxis.

Über den Gesetzentwurf wollen die Abgeordneten im Ausschuss beraten. «Wir sind uns einig: Diskriminierung ist inakzeptabel», sagte der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. Es sei jedoch fraglich, ob es tatsächlich Handlungsbedarf gebe. Denn: «Wesentliche Defizite sind in unserem Land nicht bekannt.»

Der Entwurf der Fraktion der Partei der dänischen und friesischen Minderheiten orientiert sich am Berliner Gesetz. Im Entwurf heißt es: «Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.»

Der SSW begründete seinen Vorstoß damit, dass derzeit kein Gesetz beispielsweise Schülerinnen und Schüler effektiv vor Mobbing und Diskriminierung schütze. Bei der Vorstellung des Entwurfs hatte Dirschauer Ende Oktober betont, wenn Bildungsministerin Karin Prien (CDU) die Schulen auffordere, konsequent gegen antisemitische Anfeindungen an Schulen vorzugehen, dann fehle hierfür genau genommen die rechtliche Handhabe.

Mehr lesen