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Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin

Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin

Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin

dpa
Lübeck (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Eine Mutter von zwei Kindern wird von ihrem Ex-Freund erstochen. Im Prozess gesteht er die Tat. Dafür verurteilt ihn das Gericht zu lebenslanger Haft. Der Richter findet harte Worte.

Er hat seinen zwei Kindern die Mutter und ihrer Familie die Tochter und Schwester genommen. Wegen Mordes an seiner 27 Jahre alten Ex-Freundin verurteilte das Lübecker Landgericht am Dienstag den 30 Jahre alten früheren Lebensgefährten der Frau zu lebenslanger Haft. «Sie haben gesagt, dass es Ihnen um Ihre Kinder gegangen sei. Doch in Wirklichkeit ging es Ihnen nur um sich selbst», sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Christian Singelmann, in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerlich sichtbare Regung auf. Gefasst, wenn auch mit gesenktem Kopf, saß der 30-Jährige auf der Anklagebank, während viele Familienmitglieder im Zuschauerraum saßen. Er hatte im Prozess gestanden, am 11. September 2020 seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung mit 27 Messerstichen getötet zu haben.

«Der Angeklagte schlich in die Wohnung. Als das Opfer ihn bemerkte, begann er sofort, mit dem mitgebrachten Küchenmesser auf sie einzustechen», sagte Singelmann. Die junge Frau habe keine Zeit mehr gehabt, sich in Sicherheit zu bringen oder auch nur um Hilfe zu rufen. «Den neuen Freund der 27-Jährigen vertrieb er mit den Worten «Verpiss dich» aus der Wohnung», sagte der Richter. Zu einem Nachbarn soll der Angeklagte gesagt haben: «Die Schlampe hat es verdient.»

Als Motiv des Angeklagten machte das Gericht Haß auf seine ehemalige Lebensgefährtin aus. Die hatte sich nach jahrelangen Schikanen von ihm getrennt. «Das wollte der Angeklagte nicht akzeptieren», sagte Singelmann.

Die rund zehnjährige Beziehung des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin sei von Anfang an schwierig gewesen, sagte der Richter. Es habe häufig Gewalt gegen die junge Frau gegeben, auch vor den Augen der 2011 geborenen Tochter und des 2016 geborenen Sohnes. «Deshalb hatte sich das spätere Opfer mehrmals vom Angeklagten getrennt, war aber immer wieder zu ihm zurückgekehrt» sagte der Richter.

Dabei habe offenbar auch die Drohung des Angeklagten eine Rolle gespielt, die Kinder im Fall einer Trennung heimlich zu Angehörigen in die Türkei zu bringen. Der Angeklagte selbst hat türkische Wurzeln, ist aber Deutscher.

Der 30-Jährige hatte dagegen vor Gericht behauptet, seine Ex-Freundin habe ihm gedroht, ihm die Kinder wegzunehmen. Davor habe er Angst gehabt. Deshalb sei er am 11. September zu ihr gegangen, um noch einmal mit ihr zu reden.

Die Beweisaufnahme des Gerichts ergab jedoch ein anderes Bild. «Es gab in den Tagen vor der Tat immer wieder Chats und SMS des Angeklagten an Freunde und Bekannte, in denen er die junge Frau wüst beschimpfte und mit dem Tod bedrohte», sagte Singelmann. Außerdem habe der Angeklagte im Internet recherchiert, wie man jemanden mit Gift umbringen könne und welche Strafen bei Mord drohten.

Am Tattag wartete er im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, bis seine Tochter sich auf den Weg zur Schule machte. Unter einem Vorwand ließ er sich von ihr den Wohnungsschlüssel geben und gelangte so in die Wohnung. «Das erfüllt das Mordmerkmal der Heimtücke, weil das Opfer sich in seiner eigene Wohnung sicher fühlte», sagte Singelmann.

Als weiteres Mordmerkmal werteten die Richter die niederen Beweggründe des Angeklagten. «Er wollte bestimmen, wie es in der Beziehung läuft. Als das nicht mehr klappte, griff er zum Messer», sagte der Richter.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine zeitlich begrenzte Haftstrafe gefordert. Auf die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, wie es die Nebenklage gefordert hatte, verzichtete das Gericht jedoch.

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