Jugendkammer

Mann getötet: 17-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht

Mann getötet: 17-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht

Mann getötet: 17-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Laut Anklage ging es um den Raub von Drogen und Bargeld. Doch jetzt steht ein zur Tatzeit erst 15-Jähriger in Kiel wegen Totschlags vor Gericht. Er soll einen 22-Jährigen erstochen haben. Drei weitere Jugendliche müssen sich wegen versuchten Ra...

Vor der Jugendkammer des Kieler Landgerichts hat am Mittwoch ein Prozess um den gewaltsamen Tod eines 22-Jährigen begonnen. Laut Anklage soll der Mann von einem damals 15-Jährigen mit einem Stich ins Herz getötet worden sein. Der heute 17-Jährige muss sich nach Gerichtsangaben wegen Totschlags und versuchten Raubes mit Todesfolge verantworten. Drei mitangeklagten Jugendlichen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Raub vor.

Die Verhandlung findet zum Schutz der Privatsphäre der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Eltern des Opfers sind Nebenkläger. Sie wollten sich vorab nicht äußern.

Der Anklage zufolge sollen die vier Jugendlichen geplant haben, den 22-Jährigen in dessen Wohnung um Drogen und Geld zu berauben. Daraufhin sei der deutsche Hauptangeklagte am 20. März 2021 abends mit einem zwei Jahre älteren Kumpel in die Wohnung des 22-Jährigen eingedrungen. Der Ältere soll das Opfer in den Schwitzkasten genommen haben, während der Jüngere die Wohnung durchsucht haben soll. Als der 22-Jährige sich aus der Umklammerung befreit und mit einem Schlagstock zur Wehr gesetzt haben soll, seien die mutmaßlichen Täter geflüchtet. Im Treppenhaus kam es dann laut Anklage zur tödlichen Messerattacke: Der damals 15-Jährige soll sich umgedreht und einmal zugestochen haben.

Nachbarn und eine Frau, die sich in der Wohnung des Opfers aufhielt, riefen sofort Polizei und Rettungsdienst. Doch der 22-Jährige starb noch am Tatort. Der Messerstich war in die rechte Herzkammer eingedrungen.

Der Prozess wird wegen des Alters der Angeklagten nach Jugendrecht verhandelt. Dabei steht der Erziehungsgedanke, nicht die Strafe im Vordergrund. Für Totschlag drohen dennoch bis zu zehn Jahre Haft. Die 2. Strafkammer hat das Verfahren bis zum 24. November terminiert. Dann wird das Urteil erwartet.

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Gerrit Hencke
Gerrit Hencke Journalist
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