Schleswig-Holstein & Hamburg

Maskenpflicht in Vorschulen und höhere Strafen beim HVV

Maskenpflicht in Vorschulen und höhere Strafen beim HVV

Maskenpflicht in Vorschulen und höhere Strafen beim HVV

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine FFP2-Maske hängt an einem Haken. Foto: Daniel Karmann/dpa/Illustration

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Hamburg hat im Bundesvergleich eine ziemlich niedrige Sieben-Tage-Inzidenz. Dennoch sind die Corona-Zahlen in der Hansestadt auf hohem Niveau. Der Senat hat die Vorsichtsmaßnahmen nachgeschärft.

Angesichts anhaltend hoher Corona-Zahlen müssen auch Hamburgs Vorschüler ab Montag Maske tragen und sich alle Schüler öfter testen lassen. Und wer ab Montag in Hamburger Bussen und Bahnen gegen die 3G-Regel verstößt, muss mit 80 Euro Strafe rechnen. Mit der Vertragsstrafe solle verdeutlicht werden, «dass die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht ist», hatte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) zur Begründung gesagt. Seit Ende November gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Bei wiederholt festgestellter Missachtung der 3G-Regelung oder mangelnder Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben werden. Bei Verstößen gegen die seit vergangenem Jahr im HVV geltende Maskenpflicht war bis dato eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro fällig geworden. Auch war bereits in schweren Fällen ein zusätzliches Bußgeld möglich.

Die Maskenpflicht für Vorschüler hatte die Schulbehörde den Schulen in der vergangenen Woche in einem Schulbrief angekündigt. Zudem sollen sich alle Schüler zunächst bis Januar pro Woche drei Mal statt bisher nur zwei Mal auf Corona testen - in der Regel montags, mittwochs und freitags. An den letzten drei Schultagen vor Weihnachten soll täglich getestet werden, ebenso an den ersten drei Tagen nach den Weihnachtsferien.

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