Zwischenbilanz bis Ende August

Mehr als 150 Zwangsversteigerungen in Hamburg angemeldet

Mehr als 150 Zwangsversteigerungen in Hamburg angemeldet

Mehr als 150 Zwangsversteigerungen in Hamburg angemeldet

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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In Hamburg sind bis August 2024 bereits 154 Häuser und Wohnungen zwangsversteigert worden. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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Ob nach Scheidung, Tod oder Arbeitslosigkeit - wenn Menschen sich plötzlich ihre Immobilien nicht mehr leisten können, kann eine Zwangsversteigerung die Folge sein. In Hamburg passiert das oft.

Die Schulden sind hoch, die Kreditraten können nicht mehr gezahlt werden und auf einmal platzt der Traum von Eigenheim: Wenn sich Hausbesitzer plötzlich ihre Immobilie nicht mehr leisten können, kann am Ende die Zwangsversteigerung stehen. In Hamburg kommt das jeden Monat und in allen Bezirken mehrmals vor, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. So seien bei den acht Amtsgerichten der Stadt in diesem Jahr von Januar bis August 154 Fälle von Zwangsversteigerungen eingegangen. 2023 wurden im gleichen Zeitraum 20 mehr angemeldet.

Im gesamten Jahr 2023 wurden 272 Zwangsversteigerungen bei den Gerichten neue registriert. Der Bestand von noch zu versteigernden Objekten lag Ende 2023 bei 356 Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Im gesamten Jahr 2023 wurden an den Amtsgerichten 218 Zwangsversteigerungen beendet. 

Die meisten zu versteigernden Immobilien standen auch im Jahr 2024 in den Bezirken Barmbek und Wandsbek. Dort wurden 30 und 36 Fälle neu aufgenommen. Zum Vergleich: In Blankenese waren es bis Ende August nur 5. 

Häuser werden in der Regel zwangsversteigert, damit die Gläubiger der verschuldeten Eigenheimbesitzer ihr Geld bekommen. Meistens ist das die Bank. Auch bei Streit unter Erben kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Um vor Gericht Gebote abgeben zu können, muss man sich vorab mit seinem Ausweis registrieren und eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des von einem Gutachter geschätzten Verkehrswertes nachweisen. 

Einen neuen Besitzer bekommt die Immobilie nur, wenn bei der Versteigerung das Höchstgebot mindestens die Hälfte vom Verkehrswert erreicht.

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