Schleswig-Holstein & Hamburg

Mehr gesetzlich versicherte Beamte: Kasse sieht Potenzial

Mehr gesetzlich versicherte Beamte: Kasse sieht Potenzial

Mehr gesetzlich versicherte Beamte: Kasse sieht Potenzial

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Seit dreieinhalb Jahren erhalten neue Beamte in Hamburg eine Beihilfe, wenn sie sich statt für die private für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Das Hamburger Modell habe Schule gemacht, aber noch nicht genug, meint die Barmer.

Die Zahl der gesetzlich versicherten Beamten ist in Hamburg dreieinhalb Jahre nach Einführung des Pilotprojekts gestiegen. Erhielten im Februar 2019, ein halbes Jahr nach dem Start, 1015 Beamtinnen und Beamte die sogenannte pauschale Beihilfe ausgezahlt, waren es im vergangenen Monat bereits 1962 aktive Beamte und 350 Versorgungsempfänger, wie aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU hervorgeht.

In Hamburg können seit August 2018 neue Beamte oder solche, die zu dem Zeitpunkt bereits gesetzlich krankenversichert waren, die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung als pauschale Beihilfe bekommen. Thüringen, Bremen, Brandenburg und Berlin haben inzwischen ähnliche Regelungen eingeführt. In den übrigen Bundesländern haben Beamte keinen Anspruch auf eine Beihilfe, wenn sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.

«Der Senat bewertet die Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe weiterhin positiv. Die steigende Anzahl der Personen, die sich für dieses Angebot entscheiden, ist Beleg für seine Attraktivität», heißt es in der Senatsantwort.

Bei den gesetzlichen Kassen sieht man jedoch noch Luft nach oben. «Die Regelung ist ein echtes Aushängeschild für Hamburg, das aber offenbar nur wenig bekannt ist», sagte Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg, der Deutschen Presse-Agentur. «Die Stadt könnte noch stärker dafür werben, denn das Gesetz steigert die Attraktivität des Beamtendienstes.»

Vor allem für junge Menschen böten sich Vorteile, da Ehepartner, die nicht selbst berufstätig sind, und Kinder im Rahmen einer Familienversicherung kostenlos mitversichert seien. Zudem orientiere sich der Beitragssatz an der Höhe des Gehalts und nicht an Faktoren wie dem Alter oder persönlichen Risikofaktoren.

Die Wahlfreiheit könne bei der Gewinnung von Nachwuchskräften etwa im Schuldienst oder bei der Polizei viel stärker ausgespielt werden, sagte Klein. «Hamburg befindet sich mit seinen Institutionen im Wettbewerb um Fachkräfte. Mit der Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für angehende Beamtinnen und Beamte sowie der Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen hat die Stadt einen Standortvorteil.»

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