Luftverkehr

Mehr illegale Drohnenflüge

Mehr illegale Drohnenflüge

Mehr illegale Drohnenflüge

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Abwehrdrohne (r) schießt ein Netz auf eine kleine Drohne während der Projektvorstellung des zivilen Abwehrsystem gegen Drohnen („Falke“) auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr. Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

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Mini-Drohnen werden immer beliebter. Wer sie einsetzt, muss jedoch die Vorschriften zur Sicherheit im Luftraum beachten. Hamburg registriert eine starke Zunahme der Verstöße, allerdings nicht in der Nähe des Flughafens.

Die Zahl der illegalen Drohnenflüge in Hamburg hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Die Landesluftfahrtbehörde registrierte 42 unerlaubte Drohnenaufstiege, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Eckard Graage mitteilte. Im Jahr 2021 waren es nur 19 gewesen. Die Hälfte der illegalen Flüge ereignete sich im vergangenen Jahr in der Nähe von Menschenansammlungen.

Der Senat nannte die Cruise Days im August und den Hafengeburtstag im September als Beispiele. Großveranstaltungen dieser Art seien erstmals seit der Corona-Pandemie wieder möglich gewesen. Zu Menschenansammlungen dürfen die Flugobjekte einen seitlichen Abstand von 100 Metern nicht unterschreiten. Die Zahl der Verstöße gegen dieses Verbot stieg von 2 auf 21.

Der Flugverkehr wurde 2022 kaum häufiger als im Vorjahr potenziell gefährdet. Der Hamburger Flughafen zählte 3 Verstöße, nach 6 im Jahr 2021. Am Sonderlandeplatz bei Airbus in Finkenwerder wurde wie im Vorjahr nur einmal gegen die Verordnung verstoßen, die einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern für Drohnen von Flugplätzen vorsieht. 17 Verstöße stellte die Luftfahrtbehörde an den Hubschrauberlandeplätzen von Krankenhäusern fest. Auffällig oft kamen ferngesteuerte Flugobjekte dem Landeplatz des Universitätsklinikums Eppendorf nahe: sieben Mal. Im Vorjahr war das dort nur einmal vorgekommen.

Das Interesse an Drohnen für den Privatgebrauch nehme zu, erklärte der Senat weiter. Häufig kennen die Drohnenpiloten demnach aber die Vorschriften nicht. In drei Fällen mussten die Verantwortlichen im Jahr 2022 Bußgelder zwischen 70 und 200 Euro zahlen. Elf weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren aus den vergangenen beiden Jahren sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Mehrzahl der von der Polizei gemeldeten Verstöße konnte die Luftfahrtbehörde kein Verfahren einleiten, weil die Drohnenpiloten oder deren Verantwortung nicht zweifelsfrei feststanden.

Ende Januar war an der Hamburger Universität der Bundeswehr ein neues ziviles Abwehrsystem gegen Drohnen vorgestellt worden. Ob nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts «Falke» nun Abwehrdrohnen industriell hergestellt werden, ist aber noch unklar.

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