Landgericht Flensburg

Messerstecherei in Einkaufszentrum: Freispruch gefordert

Messerstecherei in Einkaufszentrum: Freispruch gefordert

Messerstecherei in Einkaufszentrum: Freispruch gefordert

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
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Blick auf das Gebäude des Land- und Amtsgerichts. Foto: Carsten Rehder/dpa

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Nach einer Auseinandersetzung mit drei Verletzten im Jahr 2018 muss sich ein 27 Jahre alter Mann vor dem Landgericht verantworten. Die Verteidigung sieht den Angeklagten in einer Notsituation.

Im Prozess gegen einen 27-Jährigen, der bei einer Auseinandersetzung in der Flensburg Galerie mehrere Menschen mit einem Messer verletzt haben soll, hat der Verteidiger einen Freispruch gefordert. Der Angeklagte habe sich in einer vermeintlichen Notwehrlage befunden und sei daher wegen der Verletzungen nicht zu bestrafen, teilte das Landgericht in Flensburg mit. Sollte die Strafkammer den Angeklagten dennoch für schuldig befinden, forderte die Verteidigung eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Dies bedeute eine Strafe von höchstens zwei Jahren auf Bewährung. Ein Urteil soll am 6. März verkündet werden.

Der Mann ist angeklagt, im November 2018 im unteren Erdgeschoss des Einkaufszentrums drei Menschen mit einem Klappmesser verletzt zu haben. Er soll sich zuvor mit seinem anwesenden Onkel dazu verabredet haben, einen der Verletzten zur Rechenschaft zu ziehen, da dieser ihn am Vortag im Beisein seiner Verlobten geschlagen und verletzt haben soll. Der angeklagte Syrer soll sich daher in seiner Ehre verletzt gefühlt haben.

Während der Auseinandersetzung sei der Mann mit drei Messerstichen vom Angeklagten verletzt worden. Zwei Freunde des Verletzten sollen daraufhin versucht haben, einzugreifen, erlitten jedoch durch die Stichwaffe ebenfalls schwere Verletzungen: Der eine erlitt eine vier Zentimeter tiefe Wunde nahe der Halsvene, der andere eine Stichwunde am Oberkörper. Zudem erlitt Letzterer einen Schock und musste notoperiert werden. Dabei sei auch eine verletzte Niere entfernt worden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten zunächst gefährliche Körperverletzung und auch einen versuchten Totschlag vor. Die Kammer habe allerdings nur die Anklage der gefährlichen Körperverletzung zugelassen, da es keinen hinreichenden Tatverdacht für den versuchten Totschlag gegeben habe, hieß es vom Landgericht.

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