Schleswig-Holstein & Hamburg

Mietendeckel-Entscheidung unterschiedlich aufgenommen

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dpa
Berlin/Hamburg (dpa/lno) -
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Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz - so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In Hamburg löst das unterschiedliche Reaktionen aus.

Von Erleichterung bis Empörung - die Entscheidung zum Berliner Mietendeckel hat in Hamburg unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. «Das Urteil zeigt, was passiert, wenn in der Politik ideologischer Eifer den Verstand frisst», sagte der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, am Donnerstag. «Das höchste deutsche Gericht hat wie erwartet entschieden und die antikapitalistischen Blütenträume des rot-rot-grünen Berliner Senats gestoppt.» Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften.

Das Hamburger Netzwerk «Recht auf Stadt» dagegen sprach von einem «Schlag ins Gesicht» nicht nur der Berliner, sondern aller Mieter in Deutschland. Der Mieterverein zu Hamburg erklärte, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe, dass im Bereich des Mietpreisrechts den Ländern keine Gesetzgebungskompetenz zustehe, müssten die im Bundestag vertretenen Parteien nun bundesweit für eine wirksame Mietenbegrenzung sorgen.

Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) sieht ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Berliner Mietendeckel bestätigt und verwies auf andere Möglichkeiten des Mieterschutzes. «Wir kombinieren starken Neubau bezahlbaren Wohnraums mit dem Ausschöpfen aller bundesrechtlichen Möglichkeiten.» Zugleich forderte sie die anderen Bundesländer auf, der Hamburger Bundesratsinitiative zu folgen und die maximale Mieterhöhung in drei Jahren in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf zehn Prozent statt jetzt 15 Prozent zu begrenzen.

Die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Anke Frieling betonte: «Bezahlbare faire Mieten sind ohne Frage eins der wichtigsten politischen Anliegen in den Metropolen, aber mit verfassungswidriger Politik kommt man diesem Ziel nicht näher, sondern nur durch schnelles und bezahlbares Bauen.»

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt. Das höchste deutsche Gericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig.

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