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Mord in Elmshorn: Verteidigung beantragt Gutachten

Mord in Elmshorn: Verteidigung beantragt Gutachten

Mord in Elmshorn: Verteidigung beantragt Gutachten

dpa
Itzehoe (dpa/lno) -
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Die Statue Justitia hält die Waage in der Hand. Foto: Peter Steffen/dpa/Archivbild

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten im Mordprozess vor dem Landgericht Itzehoe vor, den Lebensgefährten seiner Ex-Frau heimtückisch getötet zu haben. Als erstes muss die Große Strafkammer nun über den Antrag der Verteidigung entscheiden.

Ist eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung verantwortlich für die Bluttat, die sich am 23. September vergangenen Jahres in einer Parkanlage in Elmshorn (Kreis Pinneberg) ereignet hat? Unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift im Mordprozess gegen einen 33-Jährigen, der am Donnerstag vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Itzehoe begonnen hat, beantragte die Verteidigung ein psychiatrisches Gutachten, um eventuell eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters feststellen zu können (Az 6 Ks 315 Js 26256/20 (2)).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Russland geborenen Deutschen vor, den Lebensgefährten seiner Ex-Frau gegen 4 Uhr am Morgen des Tattages heimtückisch getötet zu haben. Durch Schläge erlitt der 32-Jährige eine massive Schädelfraktur. Zudem wurde ihm mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern in die linke Ohrmuschel gestochen. Er starb fünf Tage später in der Hamburger Uniklinik.

Der Angeklagte, der in der Justizvollzugsanstalt in Itzehoe einsitzt, äußerte sich persönlich nicht zu den Vorwürfen. Stattdessen beantragte der Verteidiger das Gutachten über den 33-Jährigen. Der Angeklagte habe das Opfer von der Wohnung aus gesehen und wollte den Mann zur Rede stellen. Dabei habe er ein Stahlrohr aus seiner Wohnung mitgenommen. Als das Opfer mit einer Plastiktüte ausholte, habe er zugeschlagen. An die Anzahl der Schläge könne sich der Angeklagte ebenso wenig erinnern wie daran, ein Messer benutzt zu haben. Das Messer müsse ihm aus der Jackentasche gefallen sein.

Die Verteidigung schilderte, dass der Angeklagte sehr unter der Trennung von seiner ehemaligen Ehefrau und seinen Kindern gelitten habe, dass er als Vater der Kinder abgelöst werde. Es habe Höhen und Tiefen in der Beziehung gegeben. Wohl auch, weil er auf eine Versöhnung gehofft hatte, habe er versucht, andere Männer von seiner Frau fernzuhalten. Auf die Nebenbuhler habe er Hass geschoben. Er soll sogar vor der Tür seiner Ex-Frau förmlich Wache geschoben haben.

Die psychische Verfassung des 33-Jährigen habe sich immer weiter verschlechtert, so dass eine Bewusstseinsstörung Auslöser für die Tat sein könnte. Der Mann habe sein Verhalten nicht mehr steuern können und die Fähigkeit, sein Unrecht einzusehen, sei erheblich vermindert gewesen. Für die Verteidigung steht fest, dass der Angeklagte mit der Situation nicht klar gekommen sei.

Aus Sicht der Staatsanwältin liegen nicht genügend Anhaltspunkte für eine krankhafte seelische Störung bei dem Angeklagten vor. Sie geht von einer vielleicht übersteigerten, aber nicht von einer krankhaften Eifersucht des 33-Jährigen aus.

Über den Antrag auf Erstellung des Gutachtens wird die Schwurgerichtskammer am 16. März entscheiden. Dann muss auch festgelegt werden, ob der ebenfalls für dieses Datum vorgesehene Beginn der Zeugenvernehmungen eingehalten werden kann.

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