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Mord auf Reiterhof: Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben

Mord auf Reiterhof: Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben

Mord auf Reiterhof: Haftbefehl gegen Angeklagten aufgehoben

dpa
Itzehoe (dpa/lno) -
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Ein Schild mit der Aufschrift "Polizei" hängt an einem Polizeipräsidium. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

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Im Prozess um den Mord auf einem Reiterhof in Quickborn (Kreis Pinneberg) hat es eine überraschende Wende gegeben. Am Freitag ist der Haftbefehl gegen den 42 Jahre alten Beschuldigten aufgehoben worden. Wie eine Sprecherin des zuständigen Landgerichts Itzehoe mitteilte, gibt es gegen den angeklagten Deutschen keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Dem Mann war vorgeworfen worden, am 29. Juni 2020 seinen 44 Jahre alten Geschäftspartner mit zwei Schüssen in den Hinterkopf heimtückisch getötet zu haben. Direkte Beweise oder Augenzeugen der Tat auf dem Quickborner «Eulenhof» gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft stützte sich in ihrer Beweisführung unter anderem auf digitale Spuren wie zum Beispiel die Auswertung von Handydaten. Der Angeklagte hatte die Tat seit Prozessbeginn im März 2021 abgestritten.

Offensichtlich kann dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, dass er sich zur angenommenen Tatzeit noch auf dem Gelände des Reiterhofs aufgehalten hat. Auch ob er sich im Besitz der verschwundenen Tatwaffe befunden hat, kann wohl nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Während des Prozesses war mehrfach geäußert worden, dass Opfer und Angeklagter in kriminelle Geschäfte verstrickt waren.

Bis Ende des Monats sind noch zwei Prozesstage vor dem Landgericht Itzehoe terminiert. Ein Freispruch für den Angeklagten kann nicht ausgeschlossen werden.

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