Freitagsgebet

Muslime beten vor geschlossener Moschee - Klage gegen Verbot

Muslime beten vor geschlossener Moschee - Klage gegen Verbot

Muslime beten vor geschlossener Moschee - Klage gegen Verbot

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Während des Gebets vor der geschlossenen Moschee sitzen die Männer vorne, die Frauen mit einem Abstand weiter hinten. Foto: Bernhard Sprengel/dpa

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Seit dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg beten Gläubige freitags auf der Straße vor der geschlossenen Moschee. Ein Prediger ermutigt die Gemeinde. Zugleich läuft eine Klage vor Gericht.

Gut drei Wochen nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) sind erneut rund 200 Gläubige zu einem Freitagsgebet vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Alster zusammengekommen. Ein englischsprachiger Prediger ermutigte die Teilnehmer, von denen rund ein Drittel Frauen waren: «Natürlich ist es schmerzhaft, wenn man nicht in der Moschee beten darf», sagte er. Es sei aber viel wichtiger, «dass unsere Herzen geöffnet sind. (...) Allah hat unsere Herzen zusammengeführt.» 

Die Teilnehmer hatten auf der Straße vor der Imam-Ali-Moschee, wie das Gebäude offiziell heißt, Gebetsteppiche ausgerollt. Die Polizei beobachtete die Veranstaltung.

«Propagandazentrum des Irans in Europa»

Das Islamische Zentrum Hamburg, der Betreiber der Moschee, war am 24. Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten worden. Faeser hatte das IZH als «bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa» bezeichnet. 

Der Verein verbreite als direkte Vertretung des iranischen «Revolutionsführers» in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in Deutschland, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Bundesweit hatte die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf seiner Teilorganisationen beschlagnahmt. Damit steht auch die Hamburger Moschee zunächst unter Verwaltung des Bundes.

Klage beim Bundesverwaltungsgericht

Das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt legte eine Klage und einen Eilantrag gegen das Verbot des Bundesinnenministeriums ein. Am Mittwoch gingen beide beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Gericht sei nun damit befasst. Der Frankfurter Verein ist eine von fünf Teilorganisationen des Islamischen Zentrums Hamburg. 

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