Schleswig-Holstein & Hamburg

Nach Messerstichen vor Kieler Lokal: Dreieinhalb Jahre Haft

Nach Messerstichen vor Kieler Lokal: Dreieinhalb Jahre Haft

Nach Messerstichen vor Kieler Lokal: Dreieinhalb Jahre Haft

dpa
Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Blick auf einen Briefkasten am Gebäude des Landgerichtes in Kiel. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Sie waren längst geschieden, stritten um das Sorgerecht für ihre Kinder. Als sie mit ihrem neuen Freund in einem Kieler Lokal auftauchte, kam es zu lebensgefährlichen Messerstichen.

Wegen einer Messerattacke auf den Freund der Ex-Frau und gegen die Frau selbst muss ein 49-Jähriger dreieinhalb Jahre in Haft. Zudem soll der Angeklagte 5000 Euro Schmerzensgeld an seine frühere Ehefrau samt Zinsen zahlen. Das Kieler Landgericht sprach den Angeklagten am Donnerstag wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht schuldig. Der Haftbefehl gegen den Mann bleibe wegen Fluchtgefahr bestehen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann.

Die Kammer blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte wegen versuchten Totschlags in minder schwerem Fall und zweifacher gefährlicher Körperverletzung fünf Jahre und einen Monat Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft will nun Revision prüfen. Dagegen zeigte sich der Verteidiger zufrieden mit dem Richterspruch. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Hauptsache, der Vorwurf des versuchten Totschlags sei vom Tisch, sagte er. Sein Mandant folgte der Urteilsbegründung anfangs mit tief gesenktem Kopf.

Zu den lebensgefährlichen Messerstichen kam es im März 2021 nach Feststellung des Schwurgerichts, als die Ex-Frau mit ihrem neuen Freund in einem Kieler Lokal auftauchte, um Pizzen zu bestellen. Demnach kam es zum Streit zwischen den Männern und vor dem Lokal zu einer Schlägerei. Daraufhin habe der Angeklagte aus dem Lokal ein Küchenmesser geholt und auf den neuen Partner eingestochen, «mit bedingtem Tötungsvorsatz», sagte der Kammervorsitzende.

Die Tat sei aber nicht als versuchter Totschlag zu werten, sagte Brommann. Nach der Beweisaufnahme sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte strafbefreiend von der Tötungsabsicht zurücktrat. «Er hätte die Tat fortsetzen können. Er war nicht gezwungen aufzuhören.» Ein freiwilliger Rücktritt sei nicht auszuschließen.

Der erste von sechs Stichen verfehlte demnach die Halsschlagader des Mannes nur knapp. Als die Ex-Frau des Angeklagten dazwischen ging, um die Männer zu trennen, habe er auch auf sie eingestochen und sie mehrfach getroffen. Hier habe es aber keinen Tötungsvorsatz gegeben, sagte der Kammervorsitzende. Da sich die Ex-Frau selbst in Gefahr begeben habe, sprach ihr die Kammer eine gewisse Mitschuld zu.

Der Vorsitzende rügte das Aussageverhalten des Angeklagten, der dem Gericht verschiedene Versionen geschildert habe, um seinen Tatbeitrag kleinzureden. Aber auch vom - inzwischen aus anderer Ursache gestorbenen - neuen Partner der Ex-Frau und ihr selbst sei nicht alles zum Hintergrund der Tat mitgeteilt worden. Die durch die Tat traumatisierte Ex-Frau verweigerte die Aussage vor Gericht. Zwischen ihr und dem Angeklagten schwelte demnach seit längerem ein Streit um das Sorgerecht der beiden gemeinsamen Kinder.

In das Urteil floß wegen zweier Unfälle während seiner Flucht auch eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro ein und ein Jahr Führerscheinentzug. Diese Strafe muss der derzeit arbeitslose Angeklagte demnach mit einer Woche Haft zusätzlich verbüßen.

Mehr lesen