Urteil

Nies: Durch Urteil zur Bezahlkarte Zeit zum Nachsteuern

Nies: Durch Urteil zur Bezahlkarte Zeit zum Nachsteuern

Nies: Durch Urteil zur Bezahlkarte Zeit zum Nachsteuern

dpa
Hamburg/Kiel (dpa/lno) -
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Das Sozialgericht Hamburg hat einen pauschalen Bargeldbetrag auf der Bezahlkarte für Geflüchtete als rechtswidrig erklärt. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

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Einige Bundesländer haben bereits die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und -bewerber. Nun gibt es ein Urteil aus Hamburg. Das sagen die Grünen in Schleswig-Holstein dazu.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Catharina Nies begrüßt das Hamburger Urteil zur Bezahlkarte für Geflüchtete. «Die Gerichtsentscheidung kommt zum Glück sehr früh, in Schleswig-Holstein ist die Bezahlkarte noch nicht eingeführt», sagte Nies der Deutschen Presse-Agentur. «Wir haben also die Chance, noch nachzusteuern.»

Das Sozialgericht Hamburg entschied, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Zudem wurde entschieden, dass die Bezahlkarte an sich nicht zu beanstanden sei.

Nies hält starre Obergrenze für schwierig 

«Eine pauschale und starre Bargeldobergrenze bei der neuen Bezahlkarte ist schwierig, denn sie berücksichtigt nicht, dass es örtliche Besonderheiten, individuelle Lebenslagen wie Alter, Gesundheitszustand oder die Frage, ob man alleinerziehend ist, gibt», sagte Nies. Es sei nicht unbegründet, dass Kleinkinder und Schwangere bereits jetzt anerkannte Mehrbedarfe hätten. 

Werde die Gerichtsentscheidung im Hauptsachverfahren bestätigt, müsse die bundesweite Bargeldbegrenzung auf den Prüfstand – auch in Schleswig-Holstein, sagte Nies. «Denn sonst laufen wir Gefahr, dass jede Asylbewerberleistungsbehörde im Einzelfall überprüfen müsste, ob das Bargeld für eine Familie ausreicht. Das würde zu einem unkontrollierbaren Verwaltungsaufwand führen.»

Klägerin in Hamburg

Antragstellende im Eilverfahren war eine geflüchtete Familie mit einem 2022 geborenen Kind, die in diesem Jahr das zweite Kind erwartet. Sie forderte mehr Bargeld oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto. Die Familie erhält derzeit einen Bargeldbetrag von 110 Euro, das Gericht sprach ihr nun einen Bargeldbedarf von 270 Euro zu. 

Asylbewerber bekommen über die Bezahlkarte einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf der Karte statt als Bargeld. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

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