Schleswig-Holstein & Hamburg

Nordkirche kritisiert Lücken im Lieferkettengesetz

Nordkirche kritisiert Lücken im Lieferkettengesetz

Nordkirche kritisiert Lücken im Lieferkettengesetz

dpa
Schwerin/Berlin
Zuletzt aktualisiert um:
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. Foto: Danny Gohlke/dpa/Archiv

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Die Nordkirche sieht Lücken im neuen Lieferkettengesetz, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat. «Besonders die abgestufte Sorgfaltspflicht sowie die fehlende zivilrechtliche Haftung sind nicht zufriedenstellend geregelt und sollten in der kommenden Legislaturperiode vom Bundestag noch nachgebessert werden», erklärte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt am Freitag.

Die Sorgfaltspflicht dürfe nicht nur für die unmittelbaren Zulieferer gelten, denn damit ändere sich nichts an den «katastrophalen Arbeitsbedingungen» auf vielen Plantagen oder im Bergbau. Kritisch sieht Kühnbaum-Schmidt auch, dass Unternehmen nicht vor deutschen Zivilgerichten für Schäden hafteten, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursachen.

Das Lieferkettengesetz soll große Unternehmen dazu bringen, dass sie ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. So sollen sie keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 an, und zwar zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern - von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2890 Unternehmen mit 1000 oder mehr Beschäftigten. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.

Mehr lesen