Staatsgelder

Offene Rückforderung bei Corona-Hilfen in Schleswig-Holstein

Offene Rückforderung bei Corona-Hilfen in Schleswig-Holstein

Offene Rückforderung bei Corona-Hilfen in Schleswig-Holstein

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Ein Teil der Corona-Hilfen muss zurückgezahlt werden. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa

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Als die Corona-Pandemie die Wirtschaft überrollte, half der Staat mit Geld. Wo mehr gezahlt wurde als berechtigt, stehen Rückforderungen an. Noch ist nicht alles Geld in der Staatskasse zurück.

Unternehmen müssen zu viel geleistete Corona-Hilfen zurückzahlen. In Schleswig-Holstein sind noch Forderungen offen, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Zuvor berichteten die «Kieler Nachrichten».

Bei der Soforthilfe gab es knapp 21.000 Rückforderungen bei insgesamt etwa 56.000 Anträgen. Das Volumen der Rückforderungen betrug 164,7 Millionen Euro aus Landes- und Bundesprogrammen. Nach Ministeriumsangaben wurden 141,6 Millionen Euro inzwischen zurückgezahlt, 2.300 Stundungen seien beantragt und genehmigt worden.

Fördersummen im Schnitt zwischen 4.500 und 9.000 Euro

Bei der Neustarthilfe gab es bei knapp 5.200 von insgesamt 16.875 Anträgen Rückforderungen mit einem Volumen von 17,4 Millionen Euro. Davon seien bis jetzt sieben Millionen Euro zurückgezahlt worden. Rund 500 Stundungsanträge seien in Bearbeitung.

Die durchschnittlichen Fördersummen betrugen zwischen 4.500 und 9.000 Euro pro Antrag. Die Rückforderungsquote bezogen auf das ausgezahlte Fördervolumen beträgt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums derzeit 24 Prozent in der Neustarthilfe und 35 Prozent in der Soforthilfe. 

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