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Opferschutzbeauftragte: Mehr Videovernehmungen in Prozessen

Opferschutzbeauftragte: Mehr Videovernehmungen in Prozessen

Opferschutzbeauftragte: Mehr Videovernehmungen in Prozessen

dpa
Kiel
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Ulrike Stahlmann-Liebelt, Opferschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild

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Eine Videovernehmung kann Opfer in Prozessen schützen. Mehr Richter sollten davon Gebrauch machen, fordert Schleswig-Holsteins Opferschutzbeauftragte Stahlmann-Liebelt. Sie hält auch einen anderen Bereich für ausbaufähig.

Schleswig-Holsteins Opferschutzbeauftragte Ulrike Stahlmann-Liebelt hat eine häufigere Nutzung von richterlichen Videovernehmungen in Prozessen gefordert. Ziel sei dabei die Vermeidung von Opfer-Aussagen in Hauptverhandlungen, sagte Stahlmann-Liebelt am Donnerstag in Kiel. Dort stellte sie gemeinsam mit Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) den Tätigkeitsbericht der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige sowie der Opferschutzbeauftragten vor.

Stahlmann-Liebelt hält auch die psychosoziale Prozessbegleitung für ausbaufähig. «Unter meiner Mitarbeit wurden zehn neue Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter ausgebildet», sagte sie.

Justizminister Claussen hatte im Sommer 2020 die Anlaufstelle und das Amt der Opferschutzbeauftragten eingerichtet. Bereits im ersten Amtsjahr gingen bei Stahlmann-Liebelt und ihrem Team 136 Anfragen ein. In den vergangenen Monaten kamen 42 weitere hinzu.

Bei den Anfragen ging es hauptsächlich um Vermittlungsanliegen, finanzielle Hilfen sowie allgemeine Fragen zu Strafanzeigen oder zum generellen Ablauf von Strafverfahren, wie aus dem Tätigkeitsbericht hervorgeht. Jeder fünfte Hilfesuchende hatte den Wunsch nach gezielter Rechtsberatung zu laufenden oder bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Strafverfahren.

«Um den Opferschutz in Schleswig-Holstein weiter zu stärken, habe ich vor rund eineinhalb Jahren in meinem Ministerium eine Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige eingerichtet, die gemeinsam mit der Opferschutzbeauftragten am 1. Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat», sagte Claussen. Das Team der Anlaufstelle ist telefonisch, postalisch oder per E-Mail für alle von Straftaten gleich welcher Art betroffenen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner erreichbar.

Die Anlaufstelle habe unter anderem ein Krisenkonzept im Falle von Terroranschlägen oder vergleichbarer Lagen erarbeitet - mit besonderem Augenmerk auf die psychosoziale Akutbetreuung Betroffener. «Über die kostenfreie Nummer 0800/000 7554 kann bereits wenige Stunden nach einem solchen Großschadensereignis Tag und Nacht kostenlose psychosoziale Akutbetreuung von dafür qualifizierten Fachkräften - bei Bedarf auch in englischer Sprache - in Anspruch genommen werden», sagte Claussen.

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