Schleswig-Holstein & Hamburg

OVG Schleswig muss erneut Luftreinhalteplan entscheiden

OVG Schleswig muss erneut Luftreinhalteplan entscheiden

OVG Schleswig muss erneut Luftreinhalteplan entscheiden

dpa
Leipzig/Kiel (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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Der Rechtsstreit um ein Diesel-Fahrverbot in Kiel geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht wies das Verfahren zurück ans Oberverwaltungsgericht nach Schleswig. Die Stadt sprach von einer guten Entscheidung.

Der Rechtsstreit um ein mögliches Fahrverbot für ältere Diesel auf dem Kieler Theodor-Heuss-Ring geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) muss erneut über den Kieler Luftreinhalteplan entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob am Freitag das OVG-Urteil aus dem Juni 2020 auf und verwies die Sache zurück. Die Oberverwaltungsrichter in Schleswig hatten den Luftreinhalteplan des Umweltministeriums für unzureichend erklärt und ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge als wirksamer angesehen.

Bereits im November 2017 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht, weil der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) an der Messstelle Theodor-Heuss-Ring in Kiel deutlich überschritten wurde. Die EU sieht Grenzwerte von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel vor.

Der derzeitige Plan sieht für Kiel an der Messstation den Einsatz von speziellen Luftfilteranlagen auf dem Radweg vor, um den Grenzwert einzureichen. Das OVG hatte deren Wirksamkeit bemängelt und ein Herstellergutachten nicht berücksichtigt. Dem folgten die obersten deutschen Verwaltungsrichter in ihrem Urteil von Freitag nicht. Das OVG müsse dem Gutachten des Herstellers zur Wirksamkeit der Filteranlagen nachgehen und anschließend entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich seien, begründete der Vorsitzende des 7. Senat in Leipzig, Andreas Korbmacher, die Entscheidung.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) sprach von einer erfreulichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter hätten den Kieler Luftreinhalteplan bestätigt. «Damit sind weiterhin Fahrverbote am Theodor-Heuss-Ring vom Tisch.»

Auch Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer sprach von einer guten Entscheidung. «Nun wird wie von uns gefordert überprüft, ob die im Luftreinhalteplan angenommene Reduktion der NO2-Belastung durch die Luftfilter erreicht werden kann», sagte der SPD-Politiker. Die Werte in der Praxis zeigten nach bislang vorliegenden Erkenntnissen «die erforderliche Minderungswirkung».

Im bisherigen Jahresverlauf wird der Grenzwert laut Stadt mit 38,5 Mikrogramm eingehalten. Aus Sicht des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums ist entscheidend, dass sich die vergleichsweise guten Stickoxidwerte der vergangenen Monate an der Verkehrsachse verstetigen. «Die Anwohnerinnen und Anwohner haben ein Recht auf saubere Luft.» Das Ministerium werde die Situation weiter intensiv begleiten.

Auch die DUH begrüßte in einer Stellungnahme am Freitag die Zurückweisung. Das OVG müsse nun die Rechtswidrigkeit von Luftfiltern auf dem Radweg in Kiel unter die Lupe nehmen. «Wenn die Stadt Kiel unbedingt Luftfilter einsetzen möchte, dann darf dies nicht auf unzulässige Weise zu Lasten des Radverkehrs geschehen. Wenn diese Luftfilter auf die Fahrbahn anstatt auf den Fahrradweg gestellt werden, könnten sie tatsächlich eine Wirkung haben, da die Kapazität der Straße reduziert wird.»

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