Schleswig-Holstein & Hamburg

Polizei prüfte 90 Cold Cases seit 2016: Nur zwei aufgeklärt

Polizei prüfte 90 Cold Cases seit 2016: Nur zwei aufgeklärt

Polizei prüfte 90 Cold Cases seit 2016: Nur zwei aufgeklärt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

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Totschlag verjährt nach 20 Jahren, Mord nie. Unaufgeklärte Fälle beunruhigen die Hinterbliebenen des Opfers und die Öffentlichkeit. Die Hamburger Polizei bemüht sich darum, die Täter auch nach vielen Jahren zu finden - allerdings mit eher geringem Erfolg.

Die Hamburger Polizei hat in den vergangenen fünf Jahren 90 sogenannte Cold Cases untersucht, aber nur zwei der Tötungsdelikte aufklären können. Der älteste Fall stamme aus dem Jahr 1956, der jüngste sei von 2017, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator mit. Wegen der beiden aufgeklärten Morde aus den Jahren 1993 und 1999 hatte das Landgericht Hamburg im vergangenen November einen 69-Jährigen zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Im September 2016 hatte die Hamburger Polizei eine Ermittlungsgruppe Cold Cases gegründet. Im Februar 2018 nahmen die Beamten einen Verdächtigen fest, der 1980 einen versuchten Mord im Stadtteil Steilshoop begangen haben sollte. Doch das Landgericht sprach den Beschuldigten im Oktober 2018 frei. Die Richterin übte scharfe Kritik an der Arbeit der Ermittler. Danach bildete die Polizei die Ermittlungsgruppe um. Seit Dezember 2020 gehören die Kriminalisten zum Sachgebiet Ungeklärte Vermisstenfälle und Altfallermittlungen beim LKA 442. Zurzeit bearbeiten sie den Angaben zufolge 15 unaufgeklärte Tötungsdelikte und 21 Langzeitvermisstenfälle.

Die Zahl der Tötungsdelikte in Hamburg ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, und zwar von 43 auf 76. Das ist der höchste Stand seit 2010, wie aus der Senatsantwort weiter hervorgeht. Unter den 76 Taten waren 5 vollendete und 13 versuchte Morde sowie 4 vollendete und 54 versuchte Totschlagsdelikte. Bei den Mordfällen betrug die Aufklärungsquote 105,6 Prozent, bei den Totschlagsdelikten 89,7. Die Quote errechnet sich aus der Zahl der verübten und der Zahl der aufgeklärten Straftaten. Die Aufklärung kann sich jedoch auch auf Fälle aus den Vorjahren beziehen, weswegen die Quote über 100 Prozent liegen kann.

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