Schleswig-Holstein & Hamburg

Privatpleiten steigen im Norden überdurchschnittlich

Privatpleiten steigen im Norden überdurchschnittlich

Privatpleiten steigen im Norden überdurchschnittlich

dpa
Hamburg
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Ein Stift liegt auf einem Antrag zur Eröfnung eines Insolvenzverfahrens. Foto: Alexander Heinl/dpa/Symbolbild

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Die Zahl der Privatinsolvenzen steigt im ersten Quartal deutlich - besonders stark im Norden. Experten führen dies vor allem auf eine Gesetzesänderung zurück. Im Laufe des Jahres dürfte aber auch die Corona-Krise durchschlagen.

Ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie ist die Zahl der Privatpleiten stark gestiegen. Deutlich über dem Bundesschnitt liegt der Anstieg im Norden der Republik, wie die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel berichtet. Demnach liegt die Zahl der Privatinsolvenzen in Schleswig-Holstein mit 1429 Fällen im ersten Quartal rund 45 Prozent über dem Vorjahr. In Hamburg gibt es sogar ein Plus von fast 78 Prozent auf 1047 Fälle. Noch stärker fällt der Zuwachs in Mecklenburg-Vorpommern aus. Dort gab es laut Crifbürgel zwischen Januar und März 760 Privatpleiten, binnen Jahresfrist ein Zuwachs von fast 87 Prozent.

Zum Vergleich: Bundesweit meldeten nach Angaben von Crifbürgel im ersten Quartal 31 821 Privathaushalte Insolvenz an, 56,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Nach zehn Jahren sinkender Zahlen erwartet Crifbürgel im Gesamtjahr 2021 in etwa eine Verdoppelung der Privatpleiten auf bis zu 110 000 Fälle. Im vergangenen Jahr gab es demnach 56 324 private Insolvenzen in Deutschland.

Den Anstieg zu Jahresbeginn führte Crifbürgel-Geschäftsführer Frank Schlein vor allem darauf zurück, dass viele Betroffene eine Gesetzesreform abgewartet hätten. Verbraucher können inzwischen einfacher nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Die Verkürzung gilt rückwirkend auch für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. «Da diese Reform ein großer Vorteil ist, haben viele Antragssteller auf den entsprechenden Beschluss des Bundestages gewartet», erläuterte Schlein.

Die unmittelbar von der Corona-Pandemie verursachte Insolvenzwelle wird nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei wohl ab dem zweiten Halbjahr 2021 einsetzen und bis in das Jahr 2022 hineinreichen. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie seien nicht nur für Beschäftigte im Niedriglohnbereich existenzbedrohend, sondern auch im mittleren Einkommensbereich zum Beispiel durch Kurzarbeit deutlich spürbar. Auf Dauer führe weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz. Verbraucher haben vor allem Schulden bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften.

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