Schleswig-Holstein & Hamburg

Prozess um Angriff auf Studenten beginnt am 12. Februar

Prozess um Angriff auf Studenten beginnt am 12. Februar

Prozess um Angriff auf Studenten beginnt am 12. Februar

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Vier Monate nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge soll der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht beginnen. In dem Sicherungsverfahren will die Generalstaatsanwaltschaft ab kommenden Freitag (12.2.) erreichen, dass der Beschuldigte auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird, wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte (Az.: 604 Ks 9/20). Nach einem Gutachten sei der 29-Jährige nicht schuldfähig. Er war nach der Tat bereits auf richterliche Anordnung vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden.

Der Deutsche mit kasachischen Wurzeln soll am vergangenen 4. Oktober versucht haben, einen 26 Jahre alten jüdischen Studenten heimtückisch zu töten. Er habe das Opfer gezielt wegen seines jüdischen Aussehens ausgewählt und mit einem Kurzspaten seitlich von hinten an den Kopf geschlagen. Der 26-Jährige, der eine Kippa trug und zum Laubhüttenfest die Synagoge besuchen wollte, wurde den Angaben zufolge potenziell lebensgefährlich verletzt. Dem 29-Jährigen wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Nach dem Ergebnis der Begutachtung leide er unter einer akuten paranoiden Schizophrenie, begleitet von wahnhaften Verfolgungsängsten, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag. Diese seien als Auslöser für die Tat anzusehen. «Die Ermittlungen haben auf Grundlage dieses Gutachtens keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte in freier Willensbestimmung religiöse, weltanschauliche, rechtsextremistische oder antisemitische Ziele verfolgte», hieß es weiter.

Auch ein in der Hosentasche des Beschuldigten gefundener Zettel mit einem aufgemalten Hakenkreuz ändere an dieser Bewertung nichts. Denn dem 29-Jährigen sei aus seinem privaten Umfeld wohlmeinend geraten worden, sich gegen die von ihm wahrgenommene Dämonen und echsenartige Wesen mittels einer solchen Zeichnung zu schützen. Dabei habe das Hakenkreuz in seiner ursprünglichen Bedeutung als Symbol des Lichts und der Sonne Schutz bieten und Glück bringen sollen. Die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass der Beschuldigte bereits vor seiner Erkrankung antisemitisches oder rechtsextremistisches Gedankengut vertreten habe.

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