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Prozess um Freikarten: Freispruch für Rösler gefordert

Prozess um Freikarten: Freispruch für Rösler gefordert

Prozess um Freikarten: Freispruch für Rösler gefordert

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Harald Rösler, früherer Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, steht im Gerichtssaal. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild

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Mehr als vier Jahre nach dem Konzert der Rolling Stones in Hamburg geht das gerichtliche Nachspiel in die Schlussphase. Die Verteidigung des Hauptangeklagten hat nun ihr Plädoyer gehalten.

Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert 2017 in Hamburg hat die Verteidigung des Hauptangeklagten einen Freispruch gefordert. Der Ex-Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), habe nichts Unrechtes getan, sagte Verteidiger Johann Schwenn am Donnerstag vor dem Landgericht. Der Prozess habe gezeigt, dass von den Anklagepunkten nichts übrig geblieben sei.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft für Rösler elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Untreue gegen Rösler hätten nicht nachgewiesen werden können, der 72-Jährige sei aber wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu verurteilen, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer betont.

Rösler, Ex-Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord und damit der Genehmigungsbehörde, hatte laut Anklage vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zum Dank für deren Arbeit. Rösler habe mit der Weitergabe sein persönliches Image verbessern wollen, so der Vorwurf. Zudem hatten «Freunde des Hauses», darunter drei Staatsräte, nach Angaben der Anklagebehörde Tickets aus dem Kaufkarten-Kontingent erwerben dürfen.

Die Stones hatten am 9. September 2017 vor mehr als 80.000 Fans im Stadtpark gespielt.

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