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Rechnungshof kritisiert Corona-Kredit-Einsatz durch Senat

Rechnungshof kritisiert Corona-Kredit-Einsatz durch Senat

Rechnungshof kritisiert Corona-Kredit-Einsatz durch Senat

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Um die Corona-Krise zu bewältigen und die Wirtschaft am Laufen zu halten, muss Hamburg viele Hundert Millionen Euro an Notfallkrediten aufnehmen. Der Rechnungshof pocht darauf, dass das Geld auch nur für coronabedingte Maßnahmen benutzt wird - was nicht immer der Fall sei.

Der Hamburger Rechnungshof hat die Verwendung der Corona-Notfallkredite durch den rot-grünen Senat in Teilen kritisiert. So hätten damit finanzierte Maßnahmen in Einzelfällen keinen sachlichen Zusammenhang mit der Pandemie, könnten voraussichtlich nicht während der Pandemie realisiert werden oder wären auch ohne Corona ergriffen worden, heißt es in einem am Montag vorgelegten Sonderbericht des Rechnungshofes an Bürgerschaft und Senat. Generell hält aber auch der Rechnungshof kreditfinanzierte Corona-Hilfsprogramme für sinnvoll, um die Wirtschaft in dieser Notsituation zu stabilisieren und den Betroffenen zu helfen.

Laut Schuldenbremse erfordert eine Kreditaufnahme jedoch, dass die Mittel nur für Maßnahmen verwendet werden, die sachlich mit der Pandemie und ihren Folgen zusammenhängen. Zudem dürfen sie nur während des von der Bürgerschaft festgestellten Notsituationszeitraums bis Ende 2022 eingesetzt werden. Außerdem darf nichts finanziert werden, was ohnehin im Haushalt geplant ist oder hätte geplant werden müssen. Der Rechnungshof hatte 20 Maßnahmen aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) für 2021 und 2022 sowie 22 Maßnahmen aus zentralen Mitteln des Haushalts für 2020 geprüft.

Beanstandet wurden unter anderem die Beschaffung von Poloshirts und Ersatzhandys für die Polizei oder die Finanzierung der lediglich umorganisierten Sozialberatung von Langzeitarbeitslosen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Pandemie fehle. Auch die finanzielle Aufstockung des Programms zur Aufwertung städtischer Plätze oder die Verwendung der Mittel zur seit Jahren geplanten Sanierung des Fischerhauses in Blankenese wurde als unzulässig moniert.

Der Bund der Steuerzahler fühlt sich durch den Sonderbericht bestätigt und warf dem Senat vor, die rechtlichen Hürden für die Notfallkredite offenbar nicht ernst zu nehmen. «Während Hamburger Unternehmer und Solo-Selbstständige aufgrund der Corona-Pandemie um ihre Existenz fürchten, versuchen einzelne Behörden, ihre Unfähigkeit mit Corona-Mitteln zu kaschieren», sagte die Landesvorsitzende Petra Ackmann.

Laut Rechnungshof hat die Finanzbehörde bereits in vier Fällen erklärt, auf eine Finanzierung über die Notfallkredite zu verzichten. «Es ist erforderlich, dass die verfassungsrechtlichen Kriterien der Schuldenbremse auch in der Pandemie vollständig eingehalten werden, um die Zukunftsbelastung so gering wie möglich zu halten», mahnte Rechnungshofpräsident Stefan Schulz. «Notfallkredite sind nicht für Maßnahmen da, die ohnehin vorgesehen waren oder die nicht der Pandemiebekämpfung dienen.»

Die Finanzbehörde stimme mit dem Rechnungshof überein, dass die Finanzierung von coronabedingten Maßnahmen durch Notfallkredite strengen Maßstäben zu unterliegen hat, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). «Gleichwohl können sich auch unterschiedliche Einschätzungen ergeben.» Sinn und Zweck der Notfallkredite sei es, «die finanzielle Handlungsfähigkeit Hamburgs in einer Notsituation zu bewahren sowie die Notlage durch entsprechende, finanzielle Maßnahmen zu bekämpfen.» Dies habe man erfüllt.

«Insgesamt betrachtet haben wir die notsituationsbedingten Kredite nur zurückhaltend in Anspruch genommen», meinte Dressel. «Gleichwohl nehmen wir die Hinweise des Rechnungshofes ernst und werden bei bestimmten Maßnahmen von den notsituationsbedingten Kreditermächtigungen keinen Gebrauch machen.»

Der Senator wies darauf hin, dass von den im Haushaltsjahr 2020 zu Verfügung stehenden Notkreditermächtigungen in Höhe von 915 Millionen Euro lediglich 430 Millionen in Anspruch genommen worden seien. Auch in diesem Jahr zeichne sich eine geringere Inanspruchnahme ab, als ursprünglich für nötig gehalten ab.

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