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Rechnungshof sieht für Landesfinanzen enormen Sparbedarf

Rechnungshof sieht für Landesfinanzen enormen Sparbedarf

Rechnungshof sieht für Landesfinanzen enormen Sparbedarf

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Das Land Schleswig-Holstein muss die Ausgabenbremse ziehen - das sagt der Rechnungshof seit langem. Eine neue Analyse bestärkt die Behörde in diesem Punkt. Sie geht von langfristigen Finanzierungslücken aus.

Schleswig-Holstein muss nach einer Analyse des Landesrechnungshofs in den nächsten Jahrzehnten kräftig sparen. «Nach unseren Berechnungen werden bis 2060 Einsparungen zwischen 700 Millionen und einer Milliarde Euro erforderlich, um dauerhaft eine nachhaltige Haushaltspolitik sicherzustellen», teilte Präsidentin Gaby Schäfer am Dienstag mit. «Die Tragfähigkeit der schleswig-holsteinischen Landesfinanzen ist nicht sichergestellt.» Das Land sollte aus Schäfers Sicht zügig damit beginnen, seine Mehreinnahmen nicht vollständig auszugeben. «Je früher desto besser», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der Rechnungshof hatte in Anlehnung an den sogenannten Tragfähigkeitsbericht des Bundesfinanzministeriums erstmals für Schleswig-Holstein einen eigenen solchen Bericht erstellt. Anhand verschiedener Szenarien wurde modelliert, wie sich die Einnahmen und Ausgaben des Landes bis 2060 entwickeln könnten.

Das Ergebnis sei eindeutig: In allen Varianten bestünden erhebliche Finanzierungslücken, die tatsächlich auch noch deutlich größer ausfallen könnten. Denn der Rechnungshof habe eher optimistische Annahmen zugrunde gelegt. So bilde das Modell künftige wirtschaftliche Folgen des Ukraine-Kriegs und der Corona-Pandemie nicht ab.

Ursächlich für die Lücken sei im Wesentlichen die demografische Entwicklung, die von zwei Seiten problematisch wirke. «Zum einen steigen die Ausgaben für eine immer älter werdende Bevölkerung», hieß es. «Zum anderen gibt es immer weniger Erwerbstätige, die die gesamten Staatsausgaben erwirtschaften müssen.» Hinzu komme die hohe Verschuldung des Landes, so dass die steigenden Zinsen ein immer größeres Problem würden.

Um solche Finanzierungslücken frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können, habe der Rechnungshof dem Finanzministerium vorgeschlagen, einmal pro Legislaturperiode selbst einen «Tragfähigkeitsbericht» zu erstellen. Das Finanzministerium habe diesen Vorschlag abgelehnt und sehe seine zehnjährige Finanzplanung unter Einhaltung der Schuldenbremse für ausreichend an.

«Selbstverständlich haben wir die Gesamttragfähigkeit des Landeshaushaltes schon jetzt im Blick», sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Dafür lege die Landesregierung jährlich die zehnjährige Finanzplanung vor. «Diese prognostiziert die Entwicklung des Landeshaushaltes und stellt transparent Herausforderungen und Handlungsbedarfe dar.» Dieses Instrument habe sich in der Praxis gut bewährt und bilde die Herausforderungen unter Berücksichtigung der Schuldenbremse gut ab. «Gerade in Zeiten multipler Krisen mit dynamischer Einnahme- und Ausgabenentwicklung überzeugt mich der Vorschlag des Landesrechnungshofs, bis 2060 ein belastbares Zahlenwerk aufzustellen, nicht», meinte Heinold.

Der Landesrechnungshof blieb bei seiner Position: «Trotz vieler Unsicherheiten für einen solch langen Berechnungszeitraum offenbaren alle Modellvarianten hohe Tragfähigkeitslücken». Dieses Problem verstärke sich über die Jahrzehnte, wenn nicht gegengesteuert wird und die Ausgaben wieder auf ein vertretbares Maß reduziert würden. Auch der Hinweis des Finanzministeriums auf Einhaltung der Schuldenbremse überzeuge nicht wirklich: «Bisher wurde die Schuldenbremse in Schleswig-Holstein mithilfe milliardenschwerer Corona-Notkredite eingehalten.» So habe die Landesregierung ihre Ausgaben ohne Einschränkungen fortführen können.

Ein öffentlicher Haushalt ist laut Rechnungshof dann tragfähig, wenn die Schuldenquote unter Fortsetzung der gegenwärtigen Finanzpolitik langfristig stabil bleibt. Die Schuldenquote drückt dabei das Verhältnis von Schuldenstand zum Bruttoinlandsprodukt aus. Steigt die Schuldenquote absehbar stark, besteht ein Konsolidierungsbedarf. Dieser wird als Tragfähigkeitslücke bezeichnet.

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