Staatsanwaltschaft

Revision gegen Urteil für Ex-Staatsanwalt

Revision gegen Urteil für Ex-Staatsanwalt

Revision gegen Urteil für Ex-Staatsanwalt

dpa
Lübeck
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Der Angeklagte (3.v.l) sitzt neben seinen Anwälten vor Beginn des Prozesses wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Sitzungssaal im Landgericht Lübeck. Foto: Marcus Brandt/dpa

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Die Kieler Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts gegen einen früheren Staatsanwalt wegen Vergewaltigung seines Sohnes eingelegt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht hatte den 52 Jahre alten Angeklagten am 14. Februar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Von der Strafe gelten vier Monate bereits als verbüßt. Der Sohn war zum Tatzeitpunkt Ende März 2019 acht Jahre alt.

Verteidiger Johann Schwenn hatte bereits nach dem Urteil erklärt: «Dass das Urteil mit der Revision angefochten werden wird, das ist klar.» Die Verteidigung hatte wie die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

Der Mann bestritt das schreckliche Geschehen nicht, will in jener Nacht aber im Schlaf gehandelt haben: Die 7. Große Strafkammer folgt nicht der These der Verteidigung, wonach der Mann die Tat beim Schlafwandeln begangen habe. In dem Prozess ging es weniger um die sexuellen Handlungen selbst, als um die Umstände in jener Nacht Ende März 2019 im Schlafzimmer der Familie. Als seine Ehefrau den Angeklagten am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe dieser keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte er sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.

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