Schleswig-Holstein & Hamburg
Ringreiten gehört jetzt zum Immateriellen Kulturerbe
Ringreiten gehört jetzt zum Immateriellen Kulturerbe
Ringreiten gehört jetzt zum Immateriellen Kulturerbe
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Die schleswig-holsteinische Tradition des Ringreitens ist nun Teil des Immateriellen Kulturerbes. Die Kulturministerkonferenz sei der Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission gefolgt, wie Kulturministerin Karin Prien (CDU) am Montag in Kiel sagte. Beim Ringreiten zielt ein Reiter auf einem galoppierenden Pferd mit einer Lanze auf einen kleinen, an einem Galgen oder zwischen zwei Pfosten aufgehängten Ring. Wer die meisten Ringe sticht, wird zum König oder zur Königin gekürt.
Das Ringreiten, das vor allem an der Westküste Schleswig-Holsteins als Volksfest gefeiert wird, sei ein schönes Beispiel für die identitätsstiftende Bedeutung gemeinsamen Erlebens, sagte die Ministerin. «Ich freue mich, dass mit dem Ringreiten nun die vierte kulturelle Tradition aus dem Norden Eingang gefunden hat in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.»
Das Verzeichnis soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Insgesamt wurden bislang 126 Traditionen aufgenommen. Aus Schleswig-Holstein zählen bereits die «Helgoländer Dampferbörte», das «Biikebrennen» und das «Niederdeutsche Theater» dazu.