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Rossa will Umgang mit Infos von V-Leuten regeln

Rossa will Umgang mit Infos von V-Leuten regeln

Rossa will Umgang mit Infos von V-Leuten regeln

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Jan Marcus Rossa (FDP), Abgeordneter im Landtag von Schleswig-Holstein. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild

Weitere Konsequenz aus dem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Rockeraffäre? Der FDP-Innenpolitiker Rossa will strengere Regeln für den Umgang mit Infos von V-Leuten. Dafür müsste die Strafprozessordnung geändert werden. Startet die Koalition eine Bundesrats-Initiative?

Der FDP-Innenpolitiker Jan Marcus Rossa will den Umgang mit Informationen von V-Leuten und verdeckten Informanten für die Strafverfolgungsbehörden strenger regeln. «Der Kieler Untersuchungsausschuss hat erneut bestätigt, dass der Grundsatz fairer Strafverfahren in äußerst ernster Gefahr ist, wenn insbesondere entlastende Erkenntnisse aus verdeckten Quellen nicht Eingang in die Ermittlungsakte finden», sagte Rossa der Deutschen Presse-Agentur. Dies habe auch der Fall des Terrorhelfers Mounir el Motassadeq gezeigt.

Das Landes-Polizeirecht hat der Landtag bereits reformiert. Rechtsanwalt Rossa hat eine Ergänzung der Strafprozessordnung erarbeitet, die er mit der Jamaika-Koalition über den Bundesrat einbringen will. «Denn die heutige Rechtslage ist unbefriedigend. Nötig ist eine richterliche Kontrolle, wie mit vertraulichen Erkenntnissen umzugehen ist, wenn ihre Offenlegung Leib und Leben eines Informanten gefährdet.»

«Ein fairer Strafprozess ist nur schwer zu realisieren, wenn verdeckt gewonnene Erkenntnisse zurückgehalten werden wie im Fall Motassadeq», sagte Rossa. Noch schlimmer sei es, wenn wie im Fall der Messerstecherei in Neumünster zunächst weder Verteidigung noch Gericht Kenntnis von entlastenden Informationen erlangen.

«Auslöser der Affäre war ein Streit unter Polizisten, ob die vertraulich gewonnenen Erkenntnisse verschriftlicht werden mussten, um sie in ein Strafverfahren einführen zu können», sagte Rossa. Die Entscheidung, diese Erkenntnisse nicht in ein Ermittlungsverfahren einzuführen, habe ein Oberstaatsanwalt getroffen. Dessen Entscheidung habe grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet. Es habe die konkrete Gefahr bestanden, dass ein Beschuldigter zu Unrecht hätte verurteilt werden können.

«Entlastende Hinweise aus vertraulicher Quelle dürfen nicht nur zufällig bekannt werden», sagte Rossa. «Die Entscheidung, wie und mit welchen Argumenten sich ein Angeklagter verteidigt, obliegt diesem und nicht etwa der Staatsanwaltschaft.» Die Offenbarung solcher Erkenntnisse dürfe Leib oder Leben der Quelle nicht gefährden, sagte Rossa. Die Verurteilung eines Unschuldigen zu deren Schutz sei aber nicht hinnehmbar.

Bei aktueller Rechtslage könnten Ermittlungsbehörden in ähnlichen Situationen erneut Infos zurückhalten. Es gebe einen Interessenkonflikt zwischen dem Schutz der Quelle und dem Recht auf ein faires Verfahren, sagte Rossa. «Deshalb brauchen wir Regeln, die diesen Konflikt auflösen, ohne eine Seite zu benachteiligen.»

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