Wohnen

Senat begrenzt Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren

Senat begrenzt Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren

Senat begrenzt Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Blick über die Dächer von Mehrfamilienhäusern. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Vermieter dürfen die Mieten für Wohnungen in Hamburg weiterhin innerhalb von drei Jahren statt um 20 nur um maximal 15 Prozent erhöhen. Zudem darf Mieterinnen und Mietern von Eigentumswohnungen nach Umwandlung und Verkauf weiter frühestens nach zehn Jahren etwa wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wie der rot-grüne Senat am Dienstag mitteilte.

Die Landesregierung habe die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungsschutzfristverordnung neu erlassen. Beide Verordnungen gälten vom 1. September an flächendeckend für ganz Hamburg mit der maximal möglichen Dauer von fünf beziehungsweise zehn Jahren. «Der Neuerlass der beiden Verordnungen ist ein wichtiges Signal an Hamburgs Mieterinnen und Mieter», betonte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD).

Mehr lesen