Handwerk

Senat und Kammer: «Masterplan Handwerk 2030» auf gutem Weg

Senat und Kammer: «Masterplan Handwerk 2030» auf gutem Weg

Senat und Kammer: «Masterplan Handwerk 2030» auf gutem Weg

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Tischer arbeitet in seiner Werkstatt mit einem Stechbeitel an einem Werkstück. Foto: Maurizio Gambarini/dpa/Symbolbild

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Vor zwei Jahren haben die Handwerkskammer Hamburg und der rot-grüne Senat ihren «Masterplan Handwerk 2030» vereinbart. Nun haben sie eine erste Zwischenbilanz vorgelegt.

Hamburgs Handwerkskammer und der rot-grüne Senat sehen sich bei ihrem «Masterplan Handwerk 2030» auf einem guten Weg. Zwei Jahre nach dem Start des Programms legten beide am Montag eine erste Zwischenbilanz vor. «Wir haben uns eine Menge vorgenommen», sagte Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann. Zu den wichtigsten Themen zähle die Nachwuchsgewinnung, bei der das Handwerk fast wieder bei den Zahlen der Vor-Corona-Zeit angekommen sei. Ebenfalls hohe Priorität haben die Parkmöglichkeiten für Handwerksbetriebe in Anwohnerparkzonen und die Entwicklung neuer Gewerbeflächen etwa an den großen Ausfallstraßen der Stadt, wie Stemmann sagte.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) betonte: «Für die jungen Leute in Hamburg gilt: Wer einen handwerklichen Beruf erlernt, der hat die nächsten 50 Jahre gut zu tun. Das Handwerk ist bombensicher als Zukunftsperspektive.» In der Hansestadt gebe es mehr als 15.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 100.000 Beschäftigten. Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard (SPD) verwies unter anderem auf elf laufende Projekte für neue Gewerbe- und Handwerkerhöfe sowie auf die Untersuchung von elf weiteren Potenzialflächen.

Der «Masterplan Handwerk» ist in sechs Handlungsfelder aufgeteilt. Die ersten beiden Punkte beschäftigen sich mit der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung sowie mit Gewerbeflächen. Weitere Themen sind die Bereiche Innovation und Digitalisierung, Betriebsentwicklung sowie Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Zuletzt dreht sich der Plan noch um die Themen Mobilität und Verkehr. Es ist verabredet, dass alle zwei Jahre ein Zwischenstand vorgelegt wird.

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