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SPD hält Chatpraxis von Touré für unzulässig

SPD hält Chatpraxis von Touré für unzulässig

SPD hält Chatpraxis von Touré für unzulässig

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Das Logo der SPD in der Parteizentrale in Berlin. Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Symbolbild

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Es gibt weiter Kritik an der Chatpraxis der Sozialministerin. Der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook sieht sich durch Aussagen der Staatskanzlei bestätigt.

Die SPD sieht sich in ihrer Kritik an der Chatpraxis von Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) durch Antworten der Staatskanzlei auf eine Kleine Anfrage bestätigt. «Die Antwort der Landesregierung ist eindeutig: Es ist auf den Dienstgeräten nicht zulässig, privat installierte Apps für dienstliche Angelegenheiten zu nutzen», sagte der Innenpolitiker Niclas Dürbrook der Deutschen Presse-Agentur. Genau das habe Touré nach eigener Darstellung aber getan, als sie mit der damaligen Staatssekretärin Marjam Samadzade in einer laufenden Personalangelegenheit über eine private App kommuniziert habe.

Hintergrund der Vorwürfe gegen die Grünen-Politikerin sind Akten rund um das Ausscheiden von Samadzade, die vom Sozialministerium auf Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses vorgelegt wurden. Laut Ministerium geht es um 3191 Seiten sowie um 181 Seiten in Bezug auf eine Kleine Anfrage der FDP. In der Debatte um die Akten kam heraus, dass die Ministerin bei der Kommunikation über private Apps eine Funktion nutzte, die dafür sorgt, dass Nachrichten nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht werden. Touré verteidigte ihre Chatpraxis. Sie habe die Löschfunktion seit Jahren auf dem Mobiltelefon. In der Kommunikation mit der früheren Staatssekretärin seien Nachrichten zwei Tage lang aufbewahrt worden, ehe sie automatisch gelöscht worden seien.

In der Antwort der Staatskanzlei, die dpa vorliegt, heißt es wörtlich: «Mit privat installierten Apps dürfen ausschließlich private Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Es ist nicht zulässig, privat installierte Apps zur Verarbeitung oder Speicherung dienstlicher Daten zu verwenden.» «Die Landesregierung hat noch einmal klargestellt, dass aktenrelevante Kommunikation so lange nicht zu löschen sei, bis sie zur Akte genommen wurde», sagte Dürbrook. «Erkennbar ist es kaum möglich, innerhalb von 48 Stunden zu bewerten, was tatsächlich aktenrelevant ist.»

Zudem greife die von Touré genannte Begründung nicht, die automatische Löschung aus Sorge vor Hacking-Angriffen aktiviert zu haben. Die Landesregierung habe erklärt, dass automatische Löschungen als Schutz gegen Hacking-Angriffe nicht notwendig seien, sagte Dürbrook. «Zumindest dann nicht, wenn wie vorgeschrieben darauf verzichtet wird, dienstliche Kommunikation über privat installierte Apps abzuwickeln. Insofern war diese Darstellung der Sozialministerin eindeutig eine Nebelkerze.»

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