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SSW legt Antidiskriminierungsgesetz vor

SSW legt Antidiskriminierungsgesetz vor

SSW legt Antidiskriminierungsgesetz vor

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Christian Dirschauer, parlamentarischer Geschäftsführer der SSW-Fraktion in Schleswig-Holstein. Foto: Frank Molter/dpa

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Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderungen - Menschen werden aus den verschiedensten Gründen diskriminiert, nicht zuletzt an Schulen. Der SSW will dagegen jetzt eine Gesetzeslücke schließen.

Der SSW will den Schutz vor Diskriminierungen in Schleswig-Holstein gesetzlich verankern. Die Fraktion hat dazu einen Entwurf in den Landtag eingebracht - auch vor dem Hintergrund der antisemitischen Anfeindungen, die jüdische Schüler derzeit in Deutschlands Schulen erleben. «Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden», heißt es darin.

Dieses Gesetz soll gelten für die Verwaltung, öffentlich-rechtliche Körperschaften inklusive Schulen, Anstalten und Stiftungen, für den Landesrechnungshof, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, das Landesverfassungsgericht und den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Der SSW verweist unter anderem darauf, dass es bisher weder auf Landes- noch auf Bundesebene ein Gesetz gibt, das zum Beispiel Schüler effektiv vor Mobbing und Diskriminierung schützt. Wenn Bildungsministerin Karin Prien (CDU) die Schulen dazu auffordere, konsequent gegen antisemitische Anfeindungen an Schulen vorzugehen, dann fehle hierfür genau genommen die rechtliche Handhabe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer.

Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes greife nämlich nur an Schulen in privater Trägerschaft, in denen das Bildungsangebot auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages erbracht wird. Schüler an öffentlichen Schulen seien nicht durch das Gesetz geschützt, da die Gesetzgebungskompetenzen in Schulangelegenheiten den Bundesländern zukämen. Auch das Grundgesetz kenne kein ausdrückliches Recht auf diskriminierungsfreie Bildung, erläuterte Dirschauer. Eine Ausnahme bilde Berlin, wo es bereits ein Landesantidiskriminierungsgesetz gebe. Daran lehnt sich der SSW-Entwurf stark an, der noch um Regelungen für die im Norden ansässigen autochthonen Minderheiten ergänzt wurde.

«Antisemitismus ist mitnichten nur ein arabisch-muslimisches Phänomen in Deutschland,sondern ein gesamtgesellschaftliches», sagte Dirschauer. «Schülerinnen und Schüler verdienen schon deshalb einen besonderen Schutz, weil sie sich Diskriminierungen aufgrund der Schulpflicht gar nicht entziehen können.»

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