Schleswig-Holstein & Hamburg

Staatsanwaltschaft: Mordverdächtiger kein Intensivtäter

Staatsanwaltschaft: Mordverdächtiger kein Intensivtäter

Staatsanwaltschaft: Mordverdächtiger kein Intensivtäter

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Ein Polizei-Schild hängt an einem Polizeipräsidium. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

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Bei einem unter Mordverdacht stehenden 15-Jährigen aus dem Kreis Plön handelt es sich laut Staatsanwaltschaft nicht um einen Intensivtäter. «Er ist nicht als Intensivtäter bekannt», sagte Oberstaatsanwalt Michael Bimler der Deutschen-Presse-Agentur am Montag. Der jugendliche Deutsche ist laut Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, einen 22-Jährigen am Samstagabend in Kiel-Dietrichsdorf mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Er soll gemeinsam mit einem 17-Jährigen in die Wohnung des ihnen bekannten Mannes eingedrungen sein, um an Marihuana zu kommen.

Der 22-Jährige soll sich mit einem Schlagstock zur Wehr gesetzt haben. Die beiden Jugendlichen seien zunächst aus der Wohnung geflüchtet, gaben Polizei und Staatsanwaltschaft an. Im Treppenhaus soll es dann zu dem Messerangriff gekommen sein. Die Sektion der Leiche bestätigte den tödlichen Messerstich.

Gegen den 15-Jährigen erließ ein Richter am Sonntagabend Untersuchungshaftbefehl. Er soll die Haft getrennt von Erwachsenen in der Jugendanstalt Schleswig verbringen, wie Bimler sagte. Er verwies auf die hohen rechtlichen Hürden, einen 15-Jährigen zu inhaftieren. Bei Schwerstkriminalität wie einem Tötungsdelikt sei aber als Haftgrund von Fluchtgefahr auszugehen. «Das gilt auch für einen 15-Jährigen.» Gegen den 17-Jährigen wird wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung ermittelt. Da keine ausreichenden Haftgründe vorlägen, sei er wieder auf freiem Fuß gekommen, hieß es.

Anwohner hatten am Samstag Polizei und Rettungsdienst gerufen. Trotz Reanimationsmaßnahmen starb der 22-Jährige kurz nach 20.00 Uhr. Den 15-Jährigen nahmen Polizisten vor Ort fest. Der 17-Jährige flüchtete, stellte sich dann aber mit einem Anwalt der Polizei.

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