Prozess

Staatsanwaltschaft will Haft und Geldstrafe für Rapper Gzuz

Staatsanwaltschaft will Haft und Geldstrafe für Rapper Gzuz

Staatsanwaltschaft will Haft und Geldstrafe für Rapper Gzuz

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Vor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

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Im Berufungsprozess gegen den Rapper Gzuz (33) vor dem Landgericht Hamburg hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Zudem beantragte der Anklagevertreter am Freitag eine Geldstrafe von 225 Tagessätzen zu je 2000 Euro, also insgesamt 450.000 Euro. Der Beschuldigte habe sich zweier Verstöße gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Außerdem habe er Drogen besessen und mit dem Besitz eines «Polenböllers» gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen. Der Schlag ins Gesicht einer 19-Jährigen, die ihn auf der Straße mit dem Handy filmen wollte, stelle eine Körperverletzung dar.

Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil der Angeklagte einschlägig vorbestraft sei und es keine positive Sozialprognose gebe, so die Forderung. Das Amtsgericht hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.

Die Verteidiger hatten am Donnerstag eine Geldstrafe von maximal 80 Tagessätzen zu höchstens 150 Euro gefordert. Ihr Mandant habe sich nur der Verstöße gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Die angebliche Körperverletzung sei «Putativ-Notwehr» gegen einen rechtswidrigen Angriff der 19-Jährigen gewesen, bekräftigte Anwalt Ulf Dreckmann am Freitag. Der Schlag gegen das Handy sei darum gerechtfertigt gewesen.

Die beiden Verteidiger griffen den Staatsanwalt in ihrer Gegenrede auch persönlich an, warfen ihm unter anderem vor, er sei «vernagelt». «Der Staatsanwalt ist nicht in der Lage, sich zu drehen und sich von dem zu distanzieren, was er in der ersten Instanz selbst mit verzapft hat», sagte Dreckmann. Die Strafkammer wollte ihr Urteil am Nachmittag verkünden.

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