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Steuerhinterziehung in Restaurant: Haft und Bewährung
Steuerhinterziehung in Restaurant: Haft und Bewährung
Steuerhinterziehung in Restaurant: Haft und Bewährung
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In einem chinesischen Restaurant in Kiel wurden über mehrere Jahre mit einem manipulierten Kassensystem Steuern hinterzogen. Nun erhielt der ehemalige Betreiber eine mehrjährige Haftstrafe.
Wegen Steuerhinterziehung in einem chinesischen Restaurant hat das Kieler Landgericht ein Ehepaar sowie zwei weitere Mitangeklagte zu Haft und Bewährungsstrafen verurteilt. Mithilfe eines manipulierbaren Kassensystems hätten die vier Angeklagten zwischen 2011 und 2018 über vier Millionen Euro unterschlagen, sagte der Richter am Dienstag. Der 45 Jahre alte Hauptangeklagte und Betreiber des Restaurants wurde wegen Steuerhinterziehung in 48 Fällen verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Seine Ehefrau, die formal die Geschäftsführerin des Restaurants war, sowie zwei weitere Angeklagte erhielten jeweils eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auch ihnen wurde Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zur Last gelegt, obwohl sie laut Gericht nur als Strohleute fungierten. Zudem muss das Ehepaar etwa 1,9 Millionen Euro zurückzahlen. Die Angeklagten können noch innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einreichen.
Ihnen sei zugutegekommen, dass bereits Teile der Strafen wegen der Länge der Verfahren als vollstreckt erklärt worden seien. Ebenso seien sie geständig und nicht vorbestraft gewesen, betonte der Richter des Landgerichts. Weiterhin seien schwarz getätigte Einkäufe sowie die Auszahlung von Schwarzlöhnen von der Summe, die das Ehepaar zurückzahlen müsse, abgezogen worden.
Der Hauptangeklagte hatte Ende April im Laufe des Prozesses seine Schuld eingestanden. Für die Eröffnung des Restaurants habe man sich Geld von seinen Schwiegereltern geliehen, das man schnell habe zurückzahlen wollen und zugleich den Lebensunterhalt für die fünfköpfige Familie habe bestreiten müssen, erklärte er damals.
Bereits 2013 hätte es in dem Restaurant Durchsuchungen gegeben, sagte der Richter. Diese seien allerdings von den Angeklagten nicht als Warnsignal aufgefasst worden. Schließlich habe man mithilfe von Daten, die auf einem USB-Stick gefunden worden seien, umfangreiche Löschungen in den Kassenaufzeichnungen festgestellt. So wurden auf den Datenträgern für ausgewählte Teilzeiträume die eigentlichen Einnahmen ausgelesen.