Schleswig-Holstein & Hamburg

Tarifverhandlungen für Fleischindustrie ohne Ergebnis

Tarifverhandlungen für Fleischindustrie ohne Ergebnis

Tarifverhandlungen für Fleischindustrie ohne Ergebnis

dpa
Hamburg
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In der deutschen Fleischwirtschaft stehen die Zeichen nach stockenden Tarifverhandlungen auf Streik. Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am Montagabend mitteilte, ist die dritte Runde der Tarifverhandlungen in Hamburg «ohne Ergebnis und ohne dass ein neuer Verhandlungstermin vereinbart wurde, unterbrochen worden».

Zum dritten Mal in Folge habe die Arbeitgeberseite kein ernstzunehmendes Angebot vorgelegt, kritisierte der Vizevorsitzende der NGG, Freddy Adjan, im Anschluss an die mehrstündigen Verhandlungen. «Die Quittung gibt's in den nächsten Wochen. Wir werden nun die Beschäftigten in den Betrieben über die Dauer-Blockade der Arbeitgeber informieren und zu Streiks aufrufen.» Jetzt werde sich die Stimmung in den Betrieben noch weiter aufheizen. Vonseiten der Arbeitgeber gab es zunächst keine Stellungnahme.

Die Gewerkschaft war mit der Forderung nach einem dreistufigen Mindestlohntarifvertrag für die rund 160 000 Beschäftigen der Branche in die Gespräche gegangen. Der Mindestlohn soll demnach bei 12,50 Euro starten. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll er auf 14 Euro pro Stunde steigen, Facharbeiter sollen 17 Euro pro Stunde erhalten. Diesen Vorschlag hatten die Arbeitgeber als «realitätsfern und existenzgefährdend» zurückgewiesen.

Das am Montag von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot habe lediglich einen Mindestlohn von 10,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Juli 2021 vorgesehen, bemängelte Adjan. Für «Arbeitgeber, die Jahr für Jahr Millionen-Umsätze einfahren», sei ein solches Angebot «der pure Hohn».

Damit gebe es vorerst weiter keinen deutschlandweiten Tarifvertrag mit der NGG. «Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Verhandlungspartner die Tragweite der heutigen Blockade erkennen», meinte der Gewerkschafter. «Unternehmen, die ab dem 1. April Leiharbeit einsetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 000 Euro geahndet wird.»

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