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Tod in Ostsee vorgetäuscht: Urteil am 10. Februar geplant

Tod in Ostsee vorgetäuscht: Urteil am 10. Februar geplant

Tod in Ostsee vorgetäuscht: Urteil am 10. Februar geplant

dpa
Kiel
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Die Aufschrift «Landgericht» an einem Briefkasten am Eingang des Landgerichts in Kiel. Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild

Im Prozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat die Verteidigung nach einem rechtlichen Hinweis des Kieler Landgerichts ihr Plädoyer ergänzt. Sie forderte in dem einzigen der 14 angeklagten Fälle, für den das Gericht eine Verurteilung andeutete, erneut Freispruch. Auch in diesem einen Fall hätten die Angeklagten die Schwelle zur Strafbarkeit wegen versuchten Versicherungsbetrugs nicht überschritten, bekräftigte die Verteidigung am Freitag. Demnach blieben die beiden Angeklagten in Vorbereitungshandlungen stecken, was straflos bleiben solle. Das Gericht will das Urteil am 10. Februar verkünden.

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen versuchten Versicherungsbetrug in allen Fällen für erwiesen. Die Angeklagten hätten bei der Einreichung der Todesmeldung an eine unmittelbar bevorstehende Auszahlung der Versicherungssumme geglaubt. Ihre Forderung: vier Jahre Haft für den 53-jährigen Ehemann und zwei Jahre und zehn Monate für seine gleichaltrige Frau. Laut Anklage wollte das Ehepaar mit dem vorgetäuschten Tod insgesamt 4,1 Millionen Euro kassieren.

Der Mann hatte im Oktober 2019 seinen Ertrinkungstod durch ein Motorbootunglück vorgetäuscht. Anfang Mai 2020 war er im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt in Niedersachsen festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen.

Der 53-jährige Hauptangeklagte ist seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Die Kammer sah nach Angaben eines Gerichtssprechers keinen dringenden Tatverdacht mehr und hob den Haftbefehl auf. Sein Verteidiger forderte Entschädigung für die Zeit in der U-Haft.

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