Schleswig-Holstein & Hamburg
Tödliche Schüsse: Verteidigung fordert Bewährungsstrafe
Tödliche Schüsse: Verteidigung fordert Bewährungsstrafe
Tödliche Schüsse: Verteidigung fordert Bewährungsstrafe
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Im Prozess um die tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa hat die Verteidigung am Montag beantragt, den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Sein Mandant habe niemanden töten, sondern nur mutmaßliche Einbrecher in die Flucht schlagen wollen, sagte Rechtsanwalt Kai Wohlschläger.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem geständigen 58 Jahre alten Angeklagten Totschlag vor. Er soll am 30. Dezember 2020 einen 38 Jahre alten mutmaßlichen Einbrecher auf der Flucht erschossen haben. Der Komplize des 38-Jährigen entkam unverletzt.
Es tue ihm unendlich leid und er bitte die Familie seines Opfers noch einmal um Verzeihung, ließ der Angeklagte am Montag erneut über seien Verteidiger erklären. Der pensionierte Berufssoldat hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, drei Schüsse in Richtung des flüchtenden 38-Jährigen und seines Begleiters abgefeuert zu haben. Die beiden Männer waren auf der Suche nach Wertgegenständen in die unbewohnt aussehende Villa eingestiegen und von dem Angeklagten überrascht worden.
«Mein Mandant hat zugegeben, in das dunkle Treppenhaus hinein geschossen zu haben, wohl wissend, dass da möglicherweise noch Menschen im Raum waren», sagte Wohlschläger. Das erfülle unzweifelhaft den Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Zur Erhärtung des Vorwurfs der Anklage, der 58-Jährige habe gezielt auf die Flüchtenden geschossen, reichten die Indizien jedoch nicht aus, sagte er.
Als Milderungsgrund nannte Wohlschläger außerdem eine alkoholbedingte Wesensveränderung des Angeklagten, die eine psychiatrische Sachverständige festgestellt hatte. Das Urteil soll nach Angaben des Gerichts an diesem Donnerstag (9.00 Uhr) verkündet werden.