Lübeck

Über tödliche Schüsse in Villa muss neu verhandelt werden

Über tödliche Schüsse in Villa muss neu verhandelt werden

Über tödliche Schüsse in Villa muss neu verhandelt werden

dpa
Leipzig/Lübeck
Zuletzt aktualisiert um:
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Über die tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa Ende 2020 muss das Lübecker Landgericht neu verhandeln. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat das Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht hatte den zum Zeitpunkt des Urteils 58 Jahre alten Hausbesitzer am 11. November wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt: In der Nacht zum 30. Dezember 2020 schoss der Hausbesitzer in Lübeck auf zwei flüchtende Einbrecher. Einer von ihnen wurde von drei Projektilen in den Rücken getroffen und starb.

Der BGH beanstandete die Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Das Landgericht habe sich nicht rechtsfehlerfrei mit der Diagnose der Sachverständigen auseinandergesetzt, wonach der Mann an einer alkoholbedingten organischen Wesensveränderung (krankhafte seelische Störung) litt. Zudem seien Auswirkungen eines zweitägigen Entzuges nicht berücksichtigt worden. Das Landgericht ging demnach von uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus und verneinte Notwehr. Der Fall muss neu verhandelt und entschieden werden.

Laut Urteil waren die beiden Einbrecher in ein vermeintlich leerstehendes verwahrlostes Haus eingedrungen. Dort lebte der alkoholabhängige Angeklagte, ein pensionierter Berufssoldat der Bundeswehr, sozial völlig zurückgezogen in mit Müll und Unrat vollgestellter Umgebung.

Vor Gericht hatte der aktive Sportschütze gestanden, auf den flüchtenden Eindringling und seinen Begleiter geschossen zu haben. Er habe die mutmaßlichen Einbrecher jedoch nur in die Flucht schlagen wollen, erklärte der Deutsche über seinen Verteidiger. Er bewahrte in seinem Haus auch Schusswaffen und Munition auf.

Mehr lesen