Mobilitätswende
Umwelthilfe: Anwohnerparken im Norden zu günstig
Umwelthilfe: Anwohnerparken im Norden zu günstig
Umwelthilfe: Anwohnerparken im Norden zu günstig
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Seit 2020 gibt es keine bundesweite Obergrenze mehr, was das Anwohnerparken kosten darf. Bundesländer können nun eigene Gebührenverordnungen erlassen. Im Norden tut sich aber zu wenig, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Hamburg und Schleswig-Holstein dafür kritisiert, dass sie nach ihrer Meinung keine angemessenen Gebühren für das Anwohnerparken verlangen. Im Rahmen einer Umfrage in den Bundesländern und Kommunen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, urteilt die Naturschutzorganisation, dass viele Länder und Kommunen mit zu niedrigen Parkgebühren die Mobilitätswende ausbremsen würden. Die Umwelthilfe kritisiert, zu viele Autos dürften für wenige Cent am Tag den öffentlichen Raum zustellen.
Hintergrund der Kritik ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor etwa zwei Jahren. Nach dieser Änderungen ist es Bundesländern möglich, eigene Gebührenordnungen zu erlassen.
Nach Ansicht der DUH müsste Anwohnerparken so viel kosten, dass Menschen ihren Pkw-Besitz hinterfragten, wenn sie nicht auf ihr Auto angewiesen seien. Als Richtwert fordert die Umwelthilfe eine Jahresgebühr von mindestens 360 Euro. Im Ausland, etwa in Amsterdam oder Stockholm, seien Gebühren von mehreren Hundert Euro bereits gängige Praxis.
In Hamburg betrage die Gebühr pro Anwohnerparkausweis derzeit 65 Euro pro Jahr und solle bis auf weiteres nicht erhöht werden. Damit deckten die Gebühren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Ausgaben für die Verwaltung ab, hieß es. 2021 waren die Gebühren bereits einmal angehoben worden.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hingegen erließ nach Angaben der Umwelthilfe bisher keine neue Gebührenordnung, damit beträgt die Obergrenze für den Anwohnerparkausweis nach wie vor 30,70 Euro pro Jahr. Ein Mobilitätskonzept der Landeshauptstadt Kiel, in dem eine Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise als wichtige Maßnahme aufgeführt werde, könne daher beispielsweise nicht umgesetzt werden. Ein zuständiges Fachreferat in Schleswig-Holstein prüft aber, ob eine Verordnung erlassen werden soll.
Insgesamt haben nach Angaben des Verbandes bislang sechs Bundesländer ihren Kommunen ermöglicht, höhere Gebühren als die jährlichen 30,70 Euro festzulegen, darunter auch Hamburg. Hamburg verlangt nach Ansicht der Umwelthilfe aber weiterhin so wenig Geld, dass die Kosten kein Anreiz seien, auf ein eigenes Auto zu verzichten.
Schleswig-Holstein zähle neben Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu den Ländern, die noch keine Regelungen getroffen hätten. In allen anderen Bundesländern seien eigene Parkgebühren-Verordnungen in Planung.