Schleswig-Holstein & Hamburg

Urteil zu lebenslanger Haft für Mord an Mann rechtskräftig

Urteil zu lebenslanger Haft für Mord an Mann rechtskräftig

Urteil zu lebenslanger Haft für Mord an Mann rechtskräftig

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand auf einem Platz. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

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Die Verurteilung eines 55-Jährigen wegen Mordes an einem Rentner in Hamburg-Wilhelmsburg ist rechtskräftig. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten. Das Landgericht Hamburg hatte den Schneidermeister am 19. November vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt (621 Ks 3/20). Außerdem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der 55-jährige Deutsche den alten Mann am 20. März vergangenen Jahres aus Habgier ermordet. Der Schneidermeister habe gewusst, dass der Rentner große Bargeldsummen in seiner Wohnung aufbewahrte. Um sich Zutritt zu verschaffen, habe der 55-Jährige Kaufinteresse für eine Nähmaschine vorgetäuscht. Er habe die Tat geplant, um ungestört nach dem Geld suchen zu können, und seinen Bekannten deshalb stranguliert. Nach der Ermordung des 83-Jährigen habe der Schneidermeister aus einem Koffer fast 100 000 Euro an sich genommen. Die Leiche wurde zwei Tage später neben der Nähmaschine gefunden.

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