Hamburger Hafen

Urteil zu Volksbegehren gegen Rüstungsgüter im September

Urteil zu Volksbegehren gegen Rüstungsgüter im September

Urteil zu Volksbegehren gegen Rüstungsgüter im September

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Ausgerechnet am 1. September - dem Antikriegstag - will das Hamburgische Verfassungsgerichts sein Urteil zum Volksbegehren gegen Rüstungsgüter im Hamburger Hafen verkünden. Als Omen ist das Datum aber wohl eher nicht zu sehen.

Im Streit über das «Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen» wird das Hamburgische Verfassungsgericht sein Urteil am 1. September verkünden. Diesen Termin legte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler am Mittwoch am Ende der mündlichen Verhandlung fest, die von zahlreichen Unterstützern der Initiative im Saal verfolgt wurde. Das Datum sorgte unter den Zuschauer für Heiterkeit, markiert es doch den Antikriegstag.

Das Volksbegehren hat zum Ziel, dass «Senat und Bürgerschaft (...) innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage (schaffen), die den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen verbietet und (...) zusätzlich alle notwendigen und zulässigen Schritte (ergreifen), um dieses Verbot unverzüglich umzusetzen».

Der Senat hat beantragt, das Volksbegehren für unzulässig zu erklären. Die Durchführung verstoße unter anderem gegen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, weil darin ein Verbot über ein Landesgesetz gefordert werde, führte ein Vertreter in der Verhandlung aus. Regelungen über den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern seien aber Sache des Bundes, der nach dem Grundgesetz für die Kontrolle von Kriegswaffen, auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung, das Außenwirtschaftsrecht sowie das Waffen- und Sprengstoffrecht allein zuständig sei.

Vom Anwalt der Volksinitiative hieß es dagegen, dass das Ziel des Volksbegehrens kein Verbotsgesetz voraussetze und die Stadt im Rahmen ihrer Verwaltungskompetenz Transport und Handel von Kriegswaffen im Hafen «untergesetzlich» unterbinden könne. «Es geht darum, dass dort gewisse Nutzungen gestattet werden und andere Nutzungen nicht.»

Die Volksinitiative hatte Ende 2021 in einem ersten Schritt mehr als die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, um das geforderte Verbot umzusetzen. Da eine entsprechende Vorlage jedoch nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde, hatten die Initiatoren im April vergangenen Jahres die Durchführung des Volksbegehrens beantragt.

Es stelle sich die Frage, «ob es möglich ist, ein Verbot, das in Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift, ohne Gesetz umzusetzen», sagte Voßkühler. Auch müsse den Menschen, die sich gegebenenfalls an dem Volksbegehren beteiligen würden, klar sein, wofür sie ihre Stimme abgeben. «Ist hinreichend klar, was ausgelöst wird, wenn sie mit Ja stimmen und die Folgen so offen sind?», fragte sie. Außerdem sei zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage etwaige Schritte der Verwaltung zur Unterbindung des Transports und des Umschlags von Rüstungsgütern erfolgen könnten.

Als eine Vertreterin der Volksinitiative aus der Präambel der Hamburgischen Verfassung zitierte, in der festgelegt ist, dass Hamburg als «Welthafenstadt» eine «besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen» und «im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein» soll, brandete unter den Zuschauern Applaus aus.

«Dass der Satz der Präambel ein wunderschöner ist», stehe außer Frage, sagte Voßkühler, als sie die Zuschauer zur Ruhe mahnte. Wenn das Ziel der Volksinitiative aber nur einen Weg zulasse, «der gegen Gesetze verstößt, dann ist das Volksbegehren unzulässig».

Mehr lesen