Schleswig-Holstein & Hamburg

Versuchter Mord: Opfer und Angeklagter schweigen vor Gericht

Versuchter Mord: Opfer und Angeklagter schweigen vor Gericht

Versuchter Mord: Opfer und Angeklagter schweigen vor Gericht

dpa
Itzehoe (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Im Schlafzimmer lebensgefährlich verletzt, rettete sich die Frau mit einem Sprung aus dem Fenster vor ihrem Mann. Aussagen vor dem Landgericht Itzehoe gab es bei der Fortsetzung des Prozesses nicht. Dafür sagte der Ermittlungsrichter aus.

Mit einem Sprung aus 3,50 Meter Höhe rettete sich die heute 31-jährige Frau im Juli vergangenen Jahres aus der Wohnung. Zuvor war sie von ihrem Ehemann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. In einer Notoperation musste ihr die linke Niere entfernt werden, dazu erlitt sie einen Trümmerbruch im Sprunggelenk.

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen den 47-Jährigen, der am Donnerstag vor dem Landgericht Itzehoe fortgesetzt wurde, schwiegen aber sowohl der Angeklagte als auch das Opfer, das als Nebenklägerin auftritt. Beide machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auch die Angaben der Frau gegenüber der Polizei sollen nicht verwertet werden.

Als Zeuge sagte ein Richter am Amtsgericht Meldorf aus, der das Opfer zwei Wochen nach der Tat im Zuge der Ermittlungen vernommen hatte. Er berichtete, dass die Frau sich im Zwiespalt zwischen Zuneigung zu ihrem Mann und Unverständnis für die Tat befunden hätte. Sie habe sich nach einem Streit ins Bett gelegt. Als der Angeklagte ins Schlafzimmer kam, hätte sie gedacht, dass er auch zu Bett gehen würde. Dann hätte sie einen Stich gespürt und sei aus Angst davor, umgebracht zu werden, aus dem Fenster gesprungen. Zuvor, so der Zeuge, hätte der zur Tatzeit 46-Jährige zu seiner Frau gesagt, dass «heute der Tag sei, an dem sie sterben» würde.

Zuvor soll der Tag unauffällig bis entspannt gewesen sein. Das Ehepaar bereitete sich auf einen Umzug vor und wollte den Abend bei einem Freund ausklingen lassen, berichtete der Zeuge weiter. Später habe sich ein Streit um Zigarettentabak entwickelt, den das spätere Opfer als Streit unter Eheleuten bezeichnete. Gerüchte, dass bei der Tat Drogen im Spiel gewesen sein sollen, habe die Frau zurückgewiesen. Allerdings hätten beide Alkohol getrunken.

Ein Widerspruch der Verteidigung gegen die Vernehmung des Zeugen war vom Gericht abgelehnt worden. Nach der Aussage wurde ein Widerspruch gegen die Verwertung der Inhalte gestellt. Darüber wird die Große Strafkammer bei der Fortsetzung des Prozesses am 18. Februar entscheiden.

Mehr lesen