Schleswig-Holstein & Hamburg

Verwaltungsgericht erlaubt Wasserentnahme zugunsten Hamburgs

Verwaltungsgericht erlaubt Wasserentnahme zugunsten Hamburgs

Verwaltungsgericht erlaubt Wasserentnahme zugunsten Hamburgs

dpa
Lüneburg
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Ein Glas Wasser steht auf einem Tisch in der zum Gerichtssaal umfunktionierten Ritterakademie. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archivbild

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Die Erlaubnis des Landkreises Harburg zur Belieferung der Stadt Hamburg mit Wasser aus der Heide ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Lüneburg rechtens. Am Montag wiesen die Richter sechs Klagen ab, die eine Erlaubnis des Landkreises Harburg betrafen, wonach der Stadtstaat für einen Zeitraum von 30 Jahren Grundwasser aus der Lüneburger Heide entnehmen kann. Etwa 12 bis 13 Prozent des Hamburger Bedarfs werden aus der Heide gedeckt. (Az.: 6 A 171/19, 6 A 174/19, 6 A 226/19 bis 6 A 229/19)

Bei den Klagen ging es um die ökologischen Folgen und die Frage, ob die Hansestadt zu viel oder sogar zu wenig Grundwasser bekommt. Die Hamburger Wasserwerke wiederum wenden sich in dem Verfahren gegen die 2019 für 30 Jahre erteilte sogenannte gehobene Erlaubnis im Landkreis Harburg und möchten eine Bewilligung erreichen, die schwieriger zu widerrufen ist.

Der neue Antrag beläuft sich auf eine maximale Jahresmenge von 18,4 Millionen Kubikmetern. Der Kreis Harburg genehmigte eine durchschnittliche jährliche Wasserentnahme von 16,1 Millionen Kubikmetern. Derzeit sind 32 Brunnen dafür aktiv, weitere fünf möchte Hamburg Wasser bei Schierhorn in der Nordheide in Betrieb nehmen.

Die Kammer kam unter anderem aufgrund der Gutachten zu dem Ergebnis, dass die erteilte Erlaubnis nicht zu beanstanden sei. Es könne mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass bestehende Schutzgebiete wie die Lüneburger Heide und die im Entnahmegebiet liegenden Gewässer beeinträchtigt würden, hieß es.

Auch die Klage der Hamburger Wasserwerke wurde abgewiesen. Der Landkreis Harburg müsse in der Lage sein, die Einwilligung bei Rechtsänderungen oder bei unvorhersehbaren Entwicklungen wegen des Klimawandels wieder zurücknehmen zu können. Auch die Mengenbegrenzung sei nicht zu beanstanden - unter anderem deshalb, weil die Gutachter von Hamburg Wasser ebenfalls von einem regelmäßigen Bedarf von 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr ausgegangen seien und der Wasserbedarf nur bis 2025 steigen und danach an wieder sinken dürfte. Die Hamburger Wasserwerke können sich nun an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wenden.

«Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht uns in unserer Rechtsauffassung mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt hat», sagte ein Vertreter des Landkreises. Aus Sicht des Landkreises habe Hamburg-Wasser auch mit der jetzigen, vom Gericht bestätigten Erlaubnis die erforderliche Sicherheit zur Versorgung der Millionenmetropole.

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