Verfassungsgericht

Volksbegehren gegen Transport von Rüstungsgütern unzulässig

Volksbegehren gegen Transport von Rüstungsgütern unzulässig

Volksbegehren gegen Transport von Rüstungsgütern unzulässig

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Das Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts, in dem das Hamburgische Verfassungsgericht untergebracht ist. Foto: Christian Charisius/dpa

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Das «Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen» ist unzulässig und darf nicht stattfinden. Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Freitag der Klage des Hamburger Senats gegen das Volksbegehren statt. Der Antrag des Senats «ist zulässig und begründet», sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler am Antikriegstag. Das Volksbegehren sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.

Das Begehren sei darauf gerichtet, Senat und Bürgerschaft zu verpflichten, eine den Zielen der Initiative entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Ein solcher verbindlicher Auftrag an Senat und Parlament könne jedoch nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Darüber hinaus habe die Stadt Hamburg auch gar keine Kompetenzen, das angestrebte Transport- und Umschlagsverbot gesetzlich festzulegen. Dies dürfe allein der Bund, heißt es in der einstimmig ergangenen Entscheidung.

Die Volksinitiative hatte Ende 2021 in einem ersten Schritt mehr als die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, um das geforderte Verbot umzusetzen. Da eine entsprechende Vorlage jedoch nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde, hatten die Initiatoren im April vergangenen Jahres ein Volksbegehren beantragt - woraufhin der Senat wiederum vor Gericht gezogen war.

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