Schleswig-Holstein & Hamburg
Volksinitiative ruft Landesverfassungsgericht an
Volksinitiative ruft Landesverfassungsgericht an
Volksinitiative ruft Landesverfassungsgericht an
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Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat sich am Freitag in einer mündlichen Verhandlung mit der Zulässigkeit einer Volksinitiative für mehr Bürgerbeteiligung bei der Windkraft-Planung befasst. Die Initiative will, dass eine Vorschrift in das Landesplanungsgesetz aufgenommen wird, nach der bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen keine Flächen für Windkraftanlagen vorgesehen werden dürfen, wenn sich die betroffene Gemeinde dagegen ausgesprochen hat und anderweitig genügend passende Flächen zur Verfügung stehen.
Der Landtag hatte beschlossen, dass die Initiative unzulässig ist. Seiner Ansicht nach widerspricht sie unter anderem entgegen Artikel 48 der Landesverfassung den Grundsätzen des Rechtsstaats. Zudem verstoße der Gesetzentwurf gegen das rechtsstaatliche Abwägungsgebot. Die Volksinitiative meint hingegen, ihr Gesetzentwurf sei mit der Verfassung vereinbar. Seine Entscheidung will das Gericht am
24. September um 13.00 Uhr verkünden.