Justiz

Eine vorzeitige Haftentlassung wegen langer Verfahrensdauer

Eine vorzeitige Haftentlassung wegen langer Verfahrensdauer

Eine vorzeitige Haftentlassung wegen langer Verfahrensdauer

dpa
Berlin/Kiel (dpa/lno) -
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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

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Verdächtige dürfen nicht endlos in Untersuchungshaft festgehalten werden. Die Justiz muss Verfahren zügig bearbeiten. Das gelingt nicht immer, im Norden 2022 aber beinahe.

Weil ihr Verfahren zu lange gedauert hat, ist im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein eine Person aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Für 2022 meldete Bayern demnach mit 15 Haftentlassungen wegen unvertretbar langer Verfahren die höchste Zahl aller Länder. Auf Platz zwei mit 13 Haftaufhebungen folgt Hessen. Berlin war mit 9 Fällen dabei. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen meldeten wie Schleswig-Holstein jeweils einen Fall. Mit Sachsen-Anhalt verzeichnete nur ein Bundesland für 2022 keine Haftentlassung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot.

Bundesweit gibt es nach Angaben des Richterbundes eine wachsende Zahl von Verdächtigen, die wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden müssen. 2022 kamen demnach mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei. Der Verband bezieht sich bei den Angaben auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder. 2021 hatten die Justizverwaltungen demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40.

Bundesweit wurden in den zurückliegenden fünf Jahren den Angaben zufolge mehr als 300 Verdächtige aus der U-Haft entlassen, weil die Verfahren zu lange dauerten. Der Richterbund sieht als Ursache für die Entwicklung einen wachsenden Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren, aber auch einen Personalmangel bei Staatsanwaltschaft und Gerichten.

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